nehmen wir mal an, Herr X wohnt in Stadt A. Nun ist er aus beruflichen Gründen über mehrere Jahre in Stadt B tätig. Die Wohnung ist quasi eine Firmen-/ Projektwohnung und wird vom AG zu 100% bezahlt, der Mietvertrag läuft jedoch auf Herrn X.
Frage: Muss Herr X die Wohnung in Stadt B als Neben-/Zweitwohnung anmelden und Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Wieso du die Frage nicht verstehst, verstehe ich wiederum nicht.
Dann anders: Macht es keinen Unterschied, ob man in der Wohnung aus beruflichen Gründen wohnt und der AG alles zahlt oder ob man „privat“ darin wohnt?
Anderes Bsp.: Was wäre, wenn man in einem Appartmenthotel wohnt? Muss man das anmelden?
Gruß,
Marco
wieso sollte keine Zweitwohnungssteuer anfallen, ich versteh
die Frage nicht
Es gibt in Deutschland Meldefristen beim Einwohnermeldeamt. Bei einer entsprechenden Anmeldung die notwendig ist, wenn man über länger Zeitraum (Fristen kennt das Einwohnermeldeamt). Hotels, Pensionen oder ähnliches müssen auch entsprechende Meldungen über längerfristige Vermietung erstellen.