Firmenzuschuss zum Krankengeld

Hallo!
Nach dem Rahmentarifvertrag des Baugewerbes erhalte ich von meiner Firma einen Zuschuss.Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gewährt,der sich als Unterschied zwischen 90 v.H.des Nettogehalts und den beitragspflichtigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder Unfallversicherung ergibt.
Meine Frage?
Wird der Firmenbeitrag vom Brutto oder Netto des Krankengeldes berechnet?
P.s. Mein Lohnbüro meint vom Bruttokrankengeld den Zuschuss zu berechnen,daraus ergibt sich,dass mein Bruttokrankengeld knapp über 90v.H.meines Nettogehaltes liegt und ich somit keinen Zuschuss bekomme.
vielen Dank

Du bekommst anstatt 100 Prozent Nettolohn nur das Krankengeld, das bewegt sich in etwa bei 70 Prozent des Nettolohnes. Der AG zahlt den Unterschiedbetrag (vom Brutto) des nach Abzug der gesetzl. Abzüge Gehaltes aufgestockt auf 90 Prozent des Nettolohnes.
Das kann bei dem einen der anderem unter 90 Prozent ausfallen - dann muß der AG noch was drauflegen. Ist es mehr - haste Glück. Es darf nur nicht unter 90 Prozent netto liegen.
Eine 100 %-tige Auskunft bekommst du bei deinem zuständigen Gewerkschaftssekretär, sofern du Mitglied bist! Wenn nicht, rate ich dir beizutreten - dann hast du auch Arbeitsrechtschutz (falls du klagen mußt).

Hallo Audi
kann leider nicht helfen da wir in der Chemischen Industrie nicht solch zuzahlungen haben.
Am besten wendest du dich an Deine Gewerkschaft BSE dor wirst du bestimm geholfen.
Mit kollegialen Gruß

Hallo, tut mir leid. Damit kenn ich mich nicht aus. nitsrek59