Hallo!
Nach dem Rahmentarifvertrag des Baugewerbes erhalte ich von meiner Firma einen Zuschuss.Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gewährt,der sich als Unterschied zwischen 90 v.H.des Nettogehalts und den beitragspflichtigen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder Unfallversicherung ergibt.
Meine Frage?
Wird der Firmenbeitrag vom Brutto oder Netto des Krankengeldes berechnet?
P.s. Mein Lohnbüro meint vom Bruttokrankengeld den Zuschuss zu berechnen,daraus ergibt sich,dass mein Bruttokrankengeld knapp über 90v.H.meines Nettogehaltes liegt und ich somit keinen Zuschuss bekomme.
vielen Dank
Hallo,
ich kenne nun den Rahmenvertrag des Baugewerbes nicht, denke aber, dass es sich bei dem Zuschuss um den Ausgleich zwischen dem Krankengeldzahlbetrag und dem tatsächlichen Nettoentgelt handelt, denn nur dann ist dieser Betrag sozialversicherungsfrei.
Gruß
Czauderna
Hallo,
wenn nicht ausdrücklich anders geregelt ist arbeitsrechtlich Krankengeld das Bruttokrankengeld, nicht der Zahlbetrsg.
VG
EK