Hallo Gemeinde,
Hintergrund: Gründung einer „Malschule“ im Sinne einer freien, unabhängigen Unterrichtung von Kindern und Erwachsenen in Form von regelmäßigen Gruppenkursen, wie sie etwa in Volkshochschulen durchgeführt werden.
Ist die Nutzung des Begriffes „Schule“ in diesem Zusammenhang rechtlich geschützt?
Und wennn ja, welche Anforderungen gelten für eine „Schule“?
Gruß bobesch
Hi bobesch,
der Begriff „Schule“ ist keineswegs geschützt und gerade die „Malschule“ wird häufig verwendet.
Hier hast Du z.B. ungefähr 224.000 Seiten auf Deutsch für Malschule:
http://www.google.de/search?q=malschule&start=0&ie=u…
Eine „Schule des Sehens“, in der heute Kindern moderne Kunst nahe gebracht wird, hätte ich mir zu meiner Schulzeit gewünscht.
Gruß
J.
Hallo Jakob,
erstmal danke für Deine Antwort.
Eine „Schule des Sehens“, in der heute Kindern moderne Kunst
nahe gebracht wird, hätte ich mir zu meiner Schulzeit
gewünscht.
Bei dieser Malschule soll es in erster Linie um praktischen Malunterricht gehen, wobei es nicht auszuschließen ist, dass sich ein Verständnis für alle Epochen der Malerei einstellen könnte 
Gruß bobesch