Firmierung KG, OHG oder GmbH

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, warum ein Familienbetrieb in der Firmierung eine OHG oder KG wählen sollte. Bei beiden wird auch mit dem Privatvermögen gehaftet, bei der GmbH nur mit der Höhe der Einlage. Ist eine GmbH so unvorteilhaft (steuerlich oder ähnliches)?
Warum haftet man mit dem Privatvermögen? Wegen der Kreditwürdigkeit?

Wäre super, wenn mich da jemand aufklären könnte. :smile:

Vielen Dank Euch.

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, warum ein Familienbetrieb in der
Firmierung eine OHG oder KG wählen sollte.

Das hat mehrere Gründe bzw. kann mehrere haben. Zum einen ist es so und das ist schon ein gewichtiger Grund, dass bei einer OHG alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind bzw. dies auf sehr einfache Art möglich ist.
Zum anderen spielt die steurrechtliche Komponenten in der Tat eine sehr wichtige Rolle, da die Belastung des GmbH-Gewinns mit Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer schon erheblich ausfallen kann. Ein anderer Punkt liegt in der Möglichkeit, die Verlustverrechnung zu nutzen. Verluste der GmbH hingegen können nur von der GmbH selbst genutzt werden.

Mit einer Kapitalgesellschaft sind auch regelmäßig strengere und auch umfangreichere Pflichten im Rahmen der Jahresabschlußerstellung verbunden. Will also heißen, ohne Steuerberater der dann auch wieder was kostet, wird es auch hier nicht gehen.
Die Gründung einr GmbH bzw. die Führung einer solchen, ist auch regelmäßig mit höheren Kosten verbunden, als es bei den reinen Personengesellschaften der Fall ist.
Bei einer GmbH spielt das komplexere und strnger regulierende GmbH Gesetz eine Rolle, wohingegen für die Personengesellschafte das überschaubare HGB entscheidend ist.

Oftmals kann man das Risiko entgegen der weit verbreiteten Meinung auch absehen und vor allem auch steuern. Spätestens hier würde man dann schon Gefahr laufen, bei Wahl einr GmbH, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Das Privatvermögen ist somit immer potentiell in der Haftung. Tatsächlich muss das aber nicht der Fall sein.

Bei beiden wird
auch mit dem Privatvermögen gehaftet, bei der GmbH nur mit der
Höhe der Einlage. Ist eine GmbH so unvorteilhaft (steuerlich
oder ähnliches)?

Das kommt halt stark darauf an, was man vor hat. In bestimmten Bereichen bzw. ab bestimmten Größen eines Unternehmens kann der Übergang zu einer Kapitalgesellschaft schon sinnvoll sein. Familienunternehmen sind aber in der Regel in der Situation, dass dies nicht unmittelbar durch die Größe erforderlich ist. August Oetker ist z.B. heute ein sehr großes Unternehmen, aber immer noch keine Kapitalgesellschaft.

VG
TraderS

Hallo TraderS,

ergänzend folgende Anmerkungen:

Mit einer Kapitalgesellschaft sind auch regelmäßig strengere
und auch umfangreichere Pflichten im Rahmen der
Jahresabschlußerstellung verbunden. Will also heißen, ohne
Steuerberater der dann auch wieder was kostet, wird es auch
hier nicht gehen.

Ebenfalls muss bei einer GmbH zumindest ein verkürzter Jahresabschluss zur Veröffentlichung im Handelsregister eingereicht werden, nicht jeder Gewerbetreibende schätzt es, seine Zahlen nach außen geben zu dürfen:wink:

Die Gründung einr GmbH bzw. die Führung einer solchen, ist
auch regelmäßig mit höheren Kosten verbunden, als es bei den
reinen Personengesellschaften der Fall ist.
Bei einer GmbH spielt das komplexere und strnger regulierende
GmbH Gesetz eine Rolle, wohingegen für die
Personengesellschafte das überschaubare HGB entscheidend ist.

Die Geschäftsführung einer GmbH unterliegt strengeren rechtlichen Anforderungen, so dass hier die Gefahr einer Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft im Falle einer Krise deutlich höher ist:wink:

Oftmals kann man das Risiko entgegen der weit verbreiteten
Meinung auch absehen und vor allem auch steuern. Spätestens
hier würde man dann schon Gefahr laufen, bei Wahl einr GmbH,
mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Das Privatvermögen ist
somit immer potentiell in der Haftung. Tatsächlich muss das
aber nicht der Fall sein.

Und andersherum: Bei Start einer GmbH, bei dem Fremdkapital erforderlich ist, wird in der Regel über Bürgschaften die Haftungsbeschränkung „ausgehebelt“. Die Beschränkung tritt in meinen Augen in einem solchen Falle vor allem dann ein, wenn nicht anders vertraglich ausschließbare Risiken im Tagesgeschäft eingegangen werden müssen. Z.B. Durch die Arbeit der Gesellschaft kann beim Kunden ein größerer Schaden entstehen, der durch Versicherungen oder Haftunsausschlüsse nicht sicher geregelt werden kann => persönliche Haftung könnte hier massiv Existenzbedrohend sein, während bei der GmbH „nur“ Insolvenzrisiko besteht …

Grüße
Jürgen

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, warum ein Familienbetrieb in der
Firmierung eine OHG oder KG wählen sollte. Bei beiden wird
auch mit dem Privatvermögen gehaftet, bei der GmbH nur mit der
Höhe der Einlage. Ist eine GmbH so unvorteilhaft (steuerlich
oder ähnliches)?
Warum haftet man mit dem Privatvermögen? Wegen der
Kreditwürdigkeit?

neben den genannten Punkten spielt auch die Übertragbarkeit der Anteile eine Rolle sowie der Umstand, daß man sich an einer KG auch beteiligen kann, ohne mit dem Privatvermögen zu haften. Beides bei Familiengesellschaften nicht ganz unwichtig. Außerdem unterliegt ein Wechsel bei den persönlich heftenden Gesellschaftern der Zustimmung aller phG.

Gruß,
Christian