Firmierung nach HGB

Hallo,
Entsprechen folgende Firmierungen den Vorschriften des HGB ?

  • Sonja Krause Kosmetikinstitut

Ich würde sagen nein, da die Rechtsform fehlt.
(e.K.,GmbH,…)

  • Krüger und Co

Ich würde wieder nein sagen da auch hier keine Rechtsform angegeben ist.

  • Sonnenschein Studios AG

Hier sage ich ja weil durch AG die Rechtsform angegeben ist.

Könnt ihr mir helfen ob das stimmt ?! oder habe ich noch etwas vergessen zu beachten ?

Vielen dank für Mühe und Hilfe

Lieben Gruß Jala

Hallo Jala

Sonja Krause Kosmetikinstitut
ist OK, falls die Inhaberin Sonja Krause heißt, sie ist dann Einzelfirma (§18 HGB) und haftet mit Ihrem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen.

Krüger und Co
Ist OK, OHG gem. § 19 HGB „Co“ deutet auf das vorhandensein weiterer Partner neben Krüger hin, der Zusatz OHG dient nur der Klarstellung und kann entfallen.

Sonnenschein Studios AG
Ist als AG Name OK, wenn es sich um eine Kette von Sonnenstudios handelt - denn nach § 4 AktG sollte dem Namen der Firma der Gegenstand des Unternehmens zu entnehmen sein. + Zusatz AG.
Wenn Die Firma mit Erdbeeren handelt, so wäre der Name eher zu bemängeln, aber auch nicht ganz zu verbieten, denn es ist eine „Soll-Bestimmung“ und keine „Muss-Bestimmung“

Liebe grüße
Safran

Hallo Jala,

das ist ein ganz schön heikles Thema. Bitte benutze den Link den ich Dir hier eingefügt habe. Dort kannst Du die nötigen und vor allem aktuellen Infos auskundschaften. Bei solchen „Kleinigkeiten“ darf Dir absolut kein Fehler unterlaufen.

Schönen Tag und viele Grüße
S

http://www.gruenderleitfaden.de/recht/unternehmensre…

Hallo Jala,
Du liegst richtig. Nur die AG ist eine richtige Firmierung. Sonja Krauses Kosmetikinstitut wäre dann eine Firma nach BGB, also dann nur für Kleingewerbetreibende, also ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb (aber bei einem Institut ist das nicht zu vermuten).
Bei Krügers wäre sicherlich eine Krüger KG oder Krüger GmbH & Co. KG zu vermuten.
Aus Schönheitsgründen unterlassen einige Unternehmen die Anaben wie e.K. oder e. Kfr., also nicht gleich die Sonja verklagen.

Hallo Jala

Sonja Krause Kosmetikinstitut
ist OK, falls die Inhaberin Sonja Krause heißt, sie ist dann
Einzelfirma (§18 HGB) und haftet mit Ihrem gesamten
geschäftlichen und privaten Vermögen.

aber ohne angabe der Rechtsform (wie e.K,e.Kfm.,…)
wäre es doch nur ein Kleinbetrieb und das BGB wäre die Rechtsprechung. oder ??

Krüger und Co
Ist OK, OHG gem. § 19 HGB „Co“ deutet auf das vorhandensein
weiterer Partner neben Krüger hin, der Zusatz OHG dient nur
der Klarstellung und kann entfallen.

Sonnenschein Studios AG
Ist als AG Name OK, wenn es sich um eine Kette von
Sonnenstudios handelt - denn nach § 4 AktG sollte dem Namen
der Firma der Gegenstand des Unternehmens zu entnehmen sein. +
Zusatz AG.
Wenn Die Firma mit Erdbeeren handelt, so wäre der Name eher zu
bemängeln, aber auch nicht ganz zu verbieten, denn es ist eine
„Soll-Bestimmung“ und keine „Muss-Bestimmung“

Liebe grüße
Safran

Hallo,

bei der Firma kommt es auch darauf an, ob z.B. eine „Kaufmannseigenschaft“ nach HGB gegeben ist (z.B. Handelsgewerbe, …). Für diese Gesellschaften gilt § 19 HGB.

Zu unterscheiden sind sog. BGB-Gesellschaften, die nicht zwingend dem Firmenrecht nach HGB unterliegen.

In diesem Zusammenhang hat auch die Eintragung im Handelsregister Bedeutung.

Zu unterscheiden sind die sog. „Freiberufler“, die nur dann dem HGB-Firmenrecht unterliegen, wenn das Untenehmen z.B. vom Umfang her einen eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert.

Es könnte sein, dass im „Außenverhältnis“ teilweise noch alte Bezeichnungen ohne z.B. den Zusatz e.K. zu finden sind. Das wirft die Frage auf, welche Bedeutung der „Zusatz“ hat. Hier geht es vornehmlich um die Klarheit, ob z.B. mit einer „beschränkten Haftung“ zu rechnen ist.

Ein „Schmankerl“ für „Eingeweihte“: Es gibt auch die Möglichkeit, z.B. mit dem Zusatz „Ltd.“ in Deutschland zu firmieren. Aufgrund des EU-Vertrages gilt grundsätzlich, dass das „Heimatrecht“ der in Deutschland tätigen EU-Unternehmen auch in Deutschland gilt. Aber hier sollte man einmal „googeln“.

Gruß
ES

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