Firmierung nach HGB

Hallo,
Entsprechen folgende Firmierungen den Vorschriften des HGB ?

  • Sonja Krause Kosmetikinstitut

Ich würde sagen nein, da die Rechtsform fehlt.
(e.K.,GmbH,…)

  • Krüger und Co

Ich würde wieder nein sagen da auch hier keine Rechtsform angegeben ist.

  • Sonnenschein Studios AG

Hier sage ich ja weil durch AG die Rechtsform angegeben ist.

Könnt ihr mir helfen ob das stimmt ?! oder habe ich noch etwas vergessen zu beachten ?

Vielen dank für Mühe und Hilfe

Lieben Gruß Jala

Unter der Voraussetzung , dass 1. ins HR eingetragen werden soll, hättest Du Recht.

  1. ist auf jeden Fall fehlerhaft mangels Rechtsformzusatz, wenn denn eine eintragsungspflichtige Gesellschaft vorliegen soll, also KG oder oHG etc.

  2. ist i.O.

Hallo,

ein Einzelunternehmen kann auch einmal ein ganz normales Einzelunternehmen sein. Ohne Zusatz. Die Entscheidung, ob es als „eingetragener Kaufmann“ in das Handelsregister A eingetragen werden soll, obliegt dem Inhaber selbst. Es besteht keinerlei Verpflichtung ein Einzelunternehmen eintragen zu lassen. Hier ist dem Eintrag im Gewerberegister, soweit es sich um ein gewerbepflichtiges Geschäft handelt, genüge getan.

Hallo,
Entsprechen folgende Firmierungen den Vorschriften des HGB ?

  • Sonja Krause Kosmetikinstitut

Ich würde sagen nein, da die Rechtsform fehlt.
(e.K.,GmbH,…)

Neben dem fehlenden Rechtsformzusatz (bei Eintragung HRA/HRB) sind auch die Grundsätze der Formenwahrheit, Firmenklarheit und damit verbundene Irreführungsverbot zu beurteilen, § 18 HGB. So darf der Firmenname nicht falsche Vorstellungen hervorrufen. Der Namensbestandteil „Institut“ kann eine solche irrige Vorstellungen, z.B. staatliche Kontrolle, Größe des Unternehmens, Unternehmensgegenstand…hervorrufen. Ein Ja oder Nein kann erst nach Beurteilung aller Faktoren erfolgen.

Zulässig wird der Namensbestandtteil Institut übrigens bei Partnervermittlungen gesehen Heiratsinstitut…, da hier eine Irreführung nicht gesehen wird.