Firmierung von Rechungen - Vorsteuer / BetrAusg

Hallo zusammen,

wie ist es denn mit der steuerlichen Anerkennung von Rechnungen (Möbel, PC, Büromaterial, Bewirtung, Auto, Miete) wenn sich ein Arbeitnehmer selbständig macht (hier: freiberuflich) ?

  • 1.) bzgl. Vorsteuer
  • 2.) bzgl. Beriebsausgaben

Auf vielen Rechnungen steht „Frau Mustermann“ und nicht „Firma Mustermann GbR“ bedeutet das Probleme ??

(siehe: DER GROSSE KONZ 2007, S. 620, Tz. 919, Absatz 2).

„… bedenke, daß die Rechnung auf Dich lauten MUSS, damit Du in den Genuß des Vorsteuerabzugs kommst“

Danke für Eure Tipps.

viele Grüße

Steffi

Hi,

ein Beweis, das der Konz mal wieder nicht hilft! Die Anschrift und Empfängerangabe muss stimmen. Wenn Herr Max Mustermann sich selbständig macht und nicht Kaufmann wird (e.K. und Firma), dann reicht in der Tat die selbe Angabe wie eh und je (Max Mustermann). Ggf. legt man sich eine Geschäftsbezeichnung zu („Gasthof zur goldenen Ratte“), dann wäre es hübsch, wenn auch diese Angabe erschiene. Adresse sollte auch stimmen, gerade bei allerweltsnamen in großen Straßen. Heißt man also „Schulz“ und wohnt in einer Straße mit 100 Hausnummern sollte man auf die korrekte Nr. achten, hat man ausgefallene Namen oder wohnt auf einem Dorf mit 3 Häusern, dürfte auch die fehlende Hausnummer nicht der Rede wert sein.

Erst wenn man Kaufmann wird (HGB) und eine Firma (Name des Kaufmanns) führt, sollte diese erscheinen. Dito die Gesellschaftsbezeichnungen, wenn man bspw. eine 1-Mann-GmbH macht oder mit Partnern arbeitet.

Bsp. „Fa. Max Mustermann GmbH“, „Fa. Max Mustermann e.K.“, „Fa. Max und Moritz oHG“ oder „Max und Moritz GbR“ etc. pp.

Mfg vom

showbee