Firmierung

Hallo,

angenommen Peter Müller gründet die Firma ,Peter Müller e.K.".
Nach zwei Jahren beschließt er mit seinem Freund Klaus Meier daraus eine OHG zu machen.

Haben die beiden die Möglichkeite weiter unter ,Peter Müller e.K." zu firmieren, obwohl sie ja dann eine OHG sind? Müssten sie nicht zumindest den Zusatz ändern? Gibt es dafür eine Übergangsfrist?

Danke und Grüße
stephy

servus…

die firma muss die bezeichnng OHG unbedingt erhalten, d.h. Peter Müller kann zwarbeibehalten werden, der zusatz e.K. muss allerdings geändert werden… es ist ja kein einzelkaufmann mehr… vgl. §19 HGB http://www.fraktal.com/hgb/019hgb.htm

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Name wenigstens eines Gesellschafters mit Andeutung Gesellschaftsverhältnis (Co, OHG, Geschwister, Gebrüder).
Ist nach HGB gerregelt.

das ist nicht mehr aktuell!
die firma muss den namen des gesellschafters nicht mehr enthalten! du könntest deine firma nennen wie du willst. der name darf nur nicht irreführend sein.

Name wenigstens eines Gesellschafters mit Andeutung
Gesellschaftsverhältnis (Co, OHG, Geschwister, Gebrüder).
Ist nach HGB gerregelt.

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Frage
Gilt das für jede Personengesellschaft?

Auch für Kapitalgesellschaften?

Antwort
Ja, das gilt sowohl wie für Personengesellschaften als auch für Kapitalgesellschaften.

Gruß,
stephy