Firmierungszwang?

von J.Doe (12.11.2002 18:08 Uhr, gelesen: 0 mal)
Hallo Fachleute,

gibt es so etwas wie einen Firmierungszwang?

Im Klartext: Ist ein Freiberufler verpflichtet, seinen Namen etc an seinen Firmenwagen zu veröffentlichen. Daß das aus Werbezwecken sinnvoll ist, ist logisch und soll demnächst auch geschehen. Aber gibt es dafür eine Verpflichtung. Wenn ja, wo steht das?

der Hintergrund: Es geht um freiberufliche Gartenpflege/Gartengestaltung - alles korrekt beim Finanzamt angemeldet und über ein Steuerberatungsbüro abgewickelt.
Ein Nachbar hat sich aufgeregt, daß der Firmanwagen nicht beschriftet sei und daß es sich um ein reines Wohngebiet handele, in dem man „so etwas“ nicht machen dürfe. (ich mußte sofort an das Lied vom „ehenwerten Haus“ denken)
Die „Tätigkeit“ findet aber vor Ort bei den jeweiligen Kunden statt - im Wohnhaus werden nur die Rechnungen geschrieben und der Firmenwagen steht auf öffentlicher Straße.

Hat dieser „gewichtige“ Nachbar irgendeine Handhabe oder handelt es sich ausschließlich um heiße Luft (was ich stark vermute)

Vielen Dank für Eure Antworten

Grüße

J. Doe

Hallo Fachleute,

gibt es so etwas wie einen Firmierungszwang?

die firma muß einen Namen haben und wenns der Name des Gesellschafters ist, reicht das.

Im Klartext: Ist ein Freiberufler verpflichtet, seinen Namen
etc an seinen Firmenwagen zu veröffentlichen.

Nein, sonst gäbe es ja keine neutralen firmenwagen mehr!!!

Daß das aus

Werbezwecken sinnvoll ist, ist logisch und soll demnächst auch
geschehen. Aber gibt es dafür eine Verpflichtung. Wenn ja, wo
steht das?

Nirgends

der Hintergrund: Es geht um freiberufliche
Gartenpflege/Gartengestaltung - alles korrekt beim Finanzamt
angemeldet und über ein Steuerberatungsbüro abgewickelt.
Ein Nachbar hat sich aufgeregt, daß der Firmanwagen nicht
beschriftet sei und daß es sich um ein reines Wohngebiet
handele, in dem man „so etwas“ nicht machen dürfe. (ich mußte
sofort an das Lied vom „ehenwerten Haus“ denken)
Die „Tätigkeit“ findet aber vor Ort bei den jeweiligen Kunden
statt - im Wohnhaus werden nur die Rechnungen geschrieben und
der Firmenwagen steht auf öffentlicher Straße.

In reinen Wohngebieten darf nach einigen Bebauungsplänen kein Gewerbebetrieb stattfinden. Reiner Bürobetrieb ohne Kundenverkehr (Also täglich kommen mehrere Kunden) wird aber meist geduldet. ( sogenanntes stilles Gewerbe )

Hat dieser „gewichtige“ Nachbar irgendeine Handhabe oder
handelt es sich ausschließlich um heiße Luft (was ich stark
vermute)

Ich denke mal, daß er sich auf den Bebauungsplan bezieht, aber nicht nähere Kenntnisse hat, was geduldet wird und was nicht.

seh´s positiv: Wenn bei dir mal eingebrochen wird, liefert er die Täterbeschreibung! :wink:

gruss
winkel

Hi!

Du kannst auf Deinen Wagen malen, was Du willst (ausser fremde Logos oder Beleidigungen natürlich).
Allerdings gebietet es der Anstand, Lastwagen nicht im Wohngebiet zu parken.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

Allerdings gebietet es der Anstand, Lastwagen nicht im
Wohngebiet zu parken.

Nicht nur der Anstand, sondern auch die StVO
s. $12 Abs. 3a

Zitat:

3 a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

  3. in Kurgebieten und

  4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Zitat Ende

Wobei ich jetzt nicht glaube, dass wir von LKWs > 7,5t reden…

Grüße
Jürgen

Hallo Leute,

nee, das handelt sich nur um einen Kleinlaster, keinen LKW über 7,5 Tonnen.

Und der „Anstand“ wird hier von unsw schon gewahrt. Wenn ich mir so ansehe, was andere sich herausnehmen (ich lärme also bin ich), da verstehe ich nicht, warum er sich gerade über uns beschwert.

Vermutlich ist es einfach die unbefriedigte neugier eines unausgelasteten Rentners (Else-Kling-Syndrom).

Aber ich weiß trotzdem gern, ob an dem Gezeter was dran ist oder nicht.

Danke und Grüße

J.Doe

Hallo Joe,

nee, das handelt sich nur um einen Kleinlaster, keinen LKW
über 7,5 Tonnen.

dachte ich mir:smile:

Und der „Anstand“ wird hier von unsw schon gewahrt. Wenn ich
mir so ansehe, was andere sich herausnehmen (ich lärme also
bin ich), da verstehe ich nicht, warum er sich gerade über uns
beschwert.

Vermutlich ist es einfach die unbefriedigte neugier eines
unausgelasteten Rentners (Else-Kling-Syndrom).

Aber ich weiß trotzdem gern, ob an dem Gezeter was dran ist
oder nicht.

Wie die anderen schon sagten, keiner kann Dich zwingen, Werbung zu machen. Und Du musst ja auch nicht auf Deinen Spaten Dein Logo pappen! (Handelsrechtlich besteht ja nun mal kein gravierender Unterschied zuwischen Spaten und PKW:smile:)

Das einzige, was korrekt firmiert sein muss, ist die Geschäftspost und Dein Geschäftssitz, damit man Dich erreicht…

Lass den mal zetern, wie er will!

Grüße
Jürgen