Firmung

Hallo,
ich hätte ein paar Fragen zur Firmung:

  1. Wie lange dauert die gesamte Angelegenheit?
  2. Wie kann man sich der Firmung verweigern, daher nicht teilnehmen? Geht das nur mit einem Kirchenaustritt oder reicht ein kleiner Brief ans Pfarramt (gibt’s evtl. Vordrucke)?

Danke
Michael

Hallo, Michael,
ab Deinem 14. Geburtstag (also mit Vollendung des 14. Lebensjahres) bist Du religionsmündig und damit frei, in dieser Angelegenheit für dich selbst zu entscheiden. (dass diese Entscheidung u.U. der Auftakt zu einem Gefecht mit den Eltern und dem sozialen Umfeld sein kann, muss dir allerdings klar sein).
Wie du das faktisch machen kannst? Einfach nicht hingehen.
Mit dem Reli Unterricht in der Schule ist das allerdings anders: http://home.t-online.de/home/hawinli/srw0670.htm

Hier die Rechte als Jugendlicher noch mal im Überblick:
http://www.jugendberatung-bremen.de/recht/jrecht.htm
Gruß
Eckard

Gut, vielen Dank :smile:

und afaik kann man dann nicht mehr heiraten. stimmt das nun oder nicht?

gruß
dataf0x

Hallo dataf0x,

und afaik kann man dann nicht mehr heiraten. stimmt das nun
oder nicht?

Also, heiraten kann man natürlich auf alle Fälle: für die standesamtliche Trauung ist die Firmung so was von irrelevant …

Bleibt nur die Frage, ob für die kirchliche Trauung das Firmzeugnis vorausgesetzt wird. Nun, der Priester kann den Nachweis der Firmung verlangen, muss es aber nicht …

http://www.bonifatius-hd.de/ehe/faq.html

Grüße
Wolfgang

  1. Wie kann man sich der Firmung verweigern, daher nicht
    teilnehmen? Geht das nur mit einem Kirchenaustritt oder reicht
    ein kleiner Brief ans Pfarramt (gibt’s evtl. Vordrucke)?

In begründeten Ausnahmefällen kann die Firmung verweigert werden. Fehlt diese Begründung oder ist unzureichend, wirst du von hiesigen Vollzugspriester abgeholt und zwangsgefirmt!

Gruß
Oliver

Zwang-Firmung
Hi ho,

In begründeten Ausnahmefällen kann die Firmung verweigert
werden. Fehlt diese Begründung oder ist unzureichend, wirst du
von hiesigen Vollzugspriester abgeholt und zwangsgefirmt!

und wenn man sich weigert wird man mit zehn hieben auf die nackte Eichel bestraft. Wer dann immer noch unwillig ist, dem werden alle Fingernägel gezogen, die Haare geschoren und man bekommt ein grosses, rotes „A“ auf die Strin tätowiert…

Herb

1 Like

Hi Oliver,

In begründeten Ausnahmefällen kann die Firmung verweigert
werden. Fehlt diese Begründung oder ist unzureichend, wirst du
von hiesigen Vollzugspriester abgeholt und zwangsgefirmt!

was Du natürlich noch vergessen hast zu erwähnen;
Das hohe Gericht der Inquisition wird über den Nichtfirmlich sitzen und ewige Höllenqualen anordnen!

Gandalf

Hallo Oliver,

In begründeten Ausnahmefällen kann die Firmung verweigert
werden. Fehlt diese Begründung oder ist unzureichend, wirst du
von hiesigen Vollzugspriester abgeholt und zwangsgefirmt!

Klasse Dein Kommentar! Hab herzlich gelacht-> Sternchen!

Gruß,
Rudolf