… arbeitssuchend auf jobbörse?
Hallo liebe wer-weiss-was-User,
Kurze Frage; Darf mich mein Arbeitgeber fristlos Kündigen wenn ich mein Status auf Jobbörsen z.B. Monster.de auf Arbeitssuchend stelle?
schönen Sonntag!
… arbeitssuchend auf jobbörse?
Hallo liebe wer-weiss-was-User,
Kurze Frage; Darf mich mein Arbeitgeber fristlos Kündigen wenn ich mein Status auf Jobbörsen z.B. Monster.de auf Arbeitssuchend stelle?
schönen Sonntag!
Hallo Kollege/Kolleginn,selbstverständlich kann der Arbeitgeber nicht Kündigen, erst recht nicht Fristlos, Sie müssen aber innerhalb von 3 Wochen dagegen Klagen bei den zuständigen Arbeitsgericht !!!
Hallo,
so lange Du deine Arbeitskraft im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen zur Verfügung stellt und auch entsprechend tätig bist, kann man Dir nichtkündigen.
MfG
Klaus
Hallo.
warum sollte der AG fristlos kündigen können wenn ich mich arbeitssuchend melde?
Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde muss er schon einen wichtigeren Grund anführen. Wurde denn schon gekündigt? Wenn ja mit welcher Begründung?
Schönen Sonntag noch
tim27
Nach meiner Meinung ist hier eine fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt. Man könnte ja auch nur seinen Marktwert mal antesten durch diese Portale.
Ich würde hier den Gang zu einem Anwalt raten.
Gruß!
Einfach fristlos kündigen geht sicher nicht. Aber nach erfolgloser Abmahnung oder fristgerecht wäre das schon möglich. Normalerweise enthält ein Arbeitsvertrag Klauseln, worüber der Mitarbeiter Verschwiegenheit zu wahren hat. Na und wenn der Mitarbeiter sowieso offiziell bekannt gibt, dass er eine neue Stelle sucht, warum sollte die Firma ihn nicht gleich fristgerecht kündigen? Schließlich ist damit so gut wie klar, dass der Mitarbeiter nicht mehr voll engagiert ist. Angenommen das Unternehmen erzielt 10 % Gewinn, dann bedeutet jeder Mitarbeiter, der nur zu 90 % seine Arbeitskraft einbringt (weil er innerlich schon gekündigt hat), dass das Unternehmen draufzahlt.
Gekündigt wurde nicht will nur dem entsprechen mein Profil auf Monster erstellen:smile:) Ob fristlos oder fristgerecht, meine Frage war eher ob ich das darf und mein AN das so hinnehmen muss ohne was dagegen tun zu dürfen
Vielen dank für die Antwort
Hallo,
nur weil Du Dich als arbeitssuchend irgendwo angemeldet hast, dürfte der Arbeitgeber keine fristlose Kündigung aussprechen. Er hat aber das Recht zu wissen, warum Du eine neue Arbeit suchst.
Gruß
Christian R.
Hallo,
wenn ein AN sich obwohl er noch eine Arbeitstelle hat einen neuen Job sucht ist dieses in keinem Fall ein Kündigungsgrund für den AG. Wenn man seine Arbeit trotzdem wie bisher ordentlich ausführt und sich nichts zu schulden kommen lässt ist da nichts gegen einzuwenden.
MfG
tim27
Kurz und knapp, NÖ!!
Bist du in der Probezeit, braucht er keinen Grund. Nach der Probezeit muss der Fall eintretten, daß du nicht mehr für die Firma tragbar bist. Das du dich beruflich umorientieren möchtest, oder einfach deinen Wert bestimmen möchtest, gehört da nicht dazu.
also, es ist lächerlich eine fristlose kündigung deswegen auszusprechen, es ist weder eine normale noch fristlose zulässig. Ich habe durch diese sache das gefühl er hat nur auf etwas gewartet um dieses tun zu können. WICHTIG… Geh zum anwalt … lass die frist NICHT verstreichen…DU bekommst sonst auch probleme wegen deinem AL geld…
Und wenn nicht schon getan lass dir diesen kündigungsgrund schriftlich geben . damit der Richter auch mal was zu lachen hat in seinem ernsten Job
… arbeitssuchend auf jobbörse?
Hallo liebe wer-weiss-was-User,
Kurze Frage; Darf mich mein Arbeitgeber fristlos Kündigen wenn
ich mein Status auf Jobbörsen z.B. Monster.de auf
Arbeitssuchend stelle?
Ja, MfG Peter A. Hoppe
schönen Sonntag!
Natürlich darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht fristlos kündigen, weil Sie sich, egal über wen, bewerben. Fristlose Kündigung bedarf eines eindeutigen verhaltensbedingten Sachverhalts, wie z.B. Unterschlagung, Griff in die Portokasse etc. Also zum Schaden des Unternehmens.
Das ist in Ihrem geschilderten Fall wohl nicht so.
Wenn Sie sowieso gehen wollen, verhandeln Sie über eine Abfindung.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff
Hallo,
erst mal ein kleiner Tipp: Man kann auf jeder Jobbörse die Stellensuche auf anonym stellen, dann bekommt der Arbeitgeber nichts mit.
Zu der Frage:
Ob Sie einen Job suchen oder nicht ist Privatangelegenheit und geht ihren Arbeitgeber nichts an, es ist schon gar nicht ein Grund Sie zu kündigen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann gehen Sie zu einem Anwalt, der freut sich schon auf den gewonnen Prozess. Wenn Sie einen Betriebsrat haben, dann gehen Sie zu dem. Die Gewerkschaft wird Sie sicher vertreten, sollten Sie Mitglied sein, wenn nicht, dann machen die es dennoch meist.
Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Arbeitskraft anbieten, auch wenn Sie gekündigt sind. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht arbeiten lassen, dann holen Sie sich dies schriftlich, vermerken aber, dass Sie arbeiten wollten, sonst kann Sie der Arbeitgeber wegen „fernbleiben von der Arbeit“ ran kriegen. Dann reichen Sie Kündigungsschutzklage ein (10 Tag Frist beachten), mit oder ohne Anwalt bei ihrem zuständigen Arbeitsgericht (Ort des Arbeitsplatzes entscheidend). Standardtexte finden Sie im Internet.
Ich hoffe ich konnt helfen.
Hallo,
eine fristlose Kündigung ist nur bei bestimmten Fällen möglich, z.B. flasche Spesenabrechnung, Gewalt gegen Kollegen, Diebstahl oder ähnliches. Die Stellensuche in einer Jobbörse kannmeines Erachtens kein Grundfür eine fristlose Kündigung sein.
Bei einer Jobbörse würde ich allerdings im sichtbaren Bereich nicht mit meinem eigenen Namen inserieren.
Kurze Frage; Darf mich mein Arbeitgeber fristlos Kündigen wenn
ich mein Status auf Jobbörsen z.B. Monster.de auf
Arbeitssuchend stelle?
Hallo,
nein, dass darf er nicht.
So lange sie ihre vertraglich vereinbarten Grundsätze einhalten, also eventuelle Kündigungsfristen, ist es für ihren Arbeitgeber nicht relevant, warum und weshalb das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll. Dabei dürfte es unerheblich sein, inwieweit sie sich anderen gegenüber äußern.
Schönen Gruß
Holger
defintiv nein, das reicht noch nicht einmal für eine fristgerechte Kündigung.