Hallo.
Wem gehören eigentlich ursprünglich die Fischereirechte an natürlichen Gewässern?
Ich meine, solange sie nicht verkauft oder verpachtet wurden?
mfg M.
Hallo.
Wem gehören eigentlich ursprünglich die Fischereirechte an natürlichen Gewässern?
Ich meine, solange sie nicht verkauft oder verpachtet wurden?
mfg M.
Hallo,
Wem gehören eigentlich ursprünglich die Fischereirechte an
natürlichen Gewässern?
kuckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fischereirecht
Gruß
C.
Hallo,
Wem gehören eigentlich ursprünglich die Fischereirechte an natürlichen Gewässern?
Ich meine, solange sie nicht verkauft oder verpachtet wurden?
Reden wir von Binnengewässern oder der Hochsee?
In Deutschland ist das jedenfalls Ländersache, wenn es um Bäche, Flüsse, Seen usw. geht. Das Landesfischerreigesetz von NRW sagt in § 4 dazu, dass dies erstmal grundsätzlich dem Eigentümer des Gewässergrundstückes zusteht. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gl…
Grüße