Kann man mit einem DDR-Angelausweis (letzter Beitrag 1992) den Fischereischein in MV ohne Prüfung beantragen?
Hallo!
Nein.
Selbst die Raubfischqualifikation nach Mitgliedsbuch des DAV der DDR ist seit 2005 nicht mehr ausreichend als Nachweis. Übergangszeit von 12 J. ist abgelaufen. Man wird m.E. um eine neue Prüfung nicht umhinkommen.
Einige Berufsgruppen aus dem Bereich Fischerei oder Absolventen von passenden Studiengängen erfüllen den Sachkundenachweis auch so.
MfG
duck313