Fischereischein

Hallo.

Mir wurde erzählt, daß den Fischereischein, der über das Angeln hinaus zum Fischen mit Reusen etc. berechtigt, ausschleißlich Berufsfischer bekämen.
Wenn das so ist, welchen Grund hat es (schließlich bekommen ja auch nicht nur Berufsjäger und Förster den Jagdschein)?

Freue mich auf Antworten!

Hallo.

Mir wurde erzählt, daß den Fischereischein, der über das
Angeln hinaus zum Fischen mit Reusen etc. berechtigt,
ausschleißlich Berufsfischer bekämen.

Ja, das stimmt.

Wenn das so ist, welchen Grund hat es (schließlich bekommen ja
auch nicht nur Berufsjäger und Förster den Jagdschein)?

Jagdschein besagt doch nichts. Du brauchst eine „Jagd“. Das ist ein Wald- und Forstgelände von mehreren Quadratkilomtern.

Diese „Jagd“ wird in einigen Ländern alle 12 Jahre ausgeschrieben. Stirbt der Jagdinhaber während dieser Zeit, wird es an seine Erben weitergegeben, wenn sie einen Jagdschein haben.

Gruß max

Hallo.

Mir wurde erzählt, daß den Fischereischein, der über das
Angeln hinaus zum Fischen mit Reusen etc. berechtigt,
ausschleißlich Berufsfischer bekämen.

Ja, das stimmt.

Wenn das so ist, welchen Grund hat es (schließlich bekommen ja
auch nicht nur Berufsjäger und Förster den Jagdschein)?

Jagdschein besagt doch nichts. Du brauchst eine „Jagd“. Das
ist ein Wald- und Forstgelände von mehreren Quadratkilomtern.

Diese „Jagd“ wird in einigen Ländern alle 12 Jahre
ausgeschrieben. Stirbt der Jagdinhaber während dieser Zeit,
wird es an seine Erben weitergegeben, wenn sie einen
Jagdschein haben.

Ja gut, das glaube ich gerne (habe ich sogar schon gelesen) - aber was hat das mit der Frage zu tun?

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Eigentlich ganz einfach : Wenn jeder einen Fischereischein bekäme, wäre die Existenzgrundlage für den einzelnen Berufsfischer weg. Deshalb bekommt nur eine bestimmte Anzahl von Fischern für ein bestimmtes Gebiet den Schein.

Berufsfischer!!!

gruß Max

Bei uns im Angelverein ist das so, dass die Erwachsenen 2 Reusen benutzen dürfen.
Deshalb würde ich mal vermuten, dass das Angeln mit Reusen grundsätzlich nicht verboten ist! Es kann natürlich sein, dass diese Regeln in jedem Bundesland anders sind. In NRW ist es erlaubt, wobei der Verein diese Regel aber einschränken darf !

Es muß ja nicht heißen, daß der Inhaber dann überall fischen dürfte. Nur daß er grundsätzlich die Berechtigung hat, z. B. Reusen zu stellen, etwa in Privatgewässern mit Erlaubnis des Eigentümers.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich weiß ja nicht wo du wohnst. Aber wende dich doch an die Untere Fischereibehörde. Die werden das sicher wissen!

Hallo,

Na ja, wäre schon ein Zufall, wenn diese ‚Hörensagenregel‘ ausgerechnet im Fischereigesetz seines Bundeslandes enthalten ist.
Die genauen Regelungen der übrigen Bundesländer dürfte ‚seine‘ Untere Fischereibehörde auch erst kennen wenn sie alle nachlesen !!

Gruß
Peter

Ich weiß ja nicht wo du wohnst. Aber wende dich doch an die
Untere Fischereibehörde. Die werden das sicher wissen!

Es handelt sich sicher nicht um eine ‚Hörensagenregel‘ !
In den Regelungen unseres Angelvereins steht unter dem Punkt „Erlaubte Fanggeräte“ u.a. 2 Reusen !
Deshalb gehe ich davon aus, dass Reusen in NRW nicht verboten sind (Es sei denn, der Verein verstößt gegen das Landesfischereigesetz, was ich aber nicht glaube).
Und die Idee mit der „Unteren Fischereibehörde“ war ja nur nett gemeint. Wenn es jemand weiß, dann die! Man könnte natürlich auch zum Anwalt gehen. Aber ich denke mal, mit der Fischereibehörde ist bestimmt einfacher uns auch günstiger!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich meinte die Aussage in der Ausgangsfrage:
…wurde mir erzählt…und nicht Deine Aussage, wie das bei Euch gehandhabt wird.
Ich glaube allerdings nicht, dass derartige Regeln überhaupt mit dem Fischereischein verbunden sind. Wenn die in der Ausgangsfrage behauptete Reusenregel (nur für Berufsfischer) überhaupt in einem Bundesland existiert, dann als allgemeine Vorschrift zur Ausübung der Fischerei.
Schließlich erkennen die Bundesländer untereinander die jeweiligen Fischereischeine anderer Bundesländer an.
Das gäbe ein schönes Durcheinander, wenn Du mit Deinem Fischereischein - aus einem Bundesland, wo die Reusen auch Nichtberufsfischern erlaubt sind - in einem Bundesland fischen willst, wo das per Einschränkung des Fischereischeins untersagt wäre und umgekehrt.

Gruß und Petri heil
Peter

Es handelt sich sicher nicht um eine ‚Hörensagenregel‘ !
In den Regelungen unseres Angelvereins steht unter dem Punkt
„Erlaubte Fanggeräte“ u.a. 2 Reusen !
Deshalb gehe ich davon aus, dass Reusen in NRW nicht verboten
sind (Es sei denn, der Verein verstößt gegen das
Landesfischereigesetz, was ich aber nicht glaube).
Und die Idee mit der „Unteren Fischereibehörde“ war ja nur
nett gemeint. Wenn es jemand weiß, dann die! Man könnte
natürlich auch zum Anwalt gehen. Aber ich denke mal, mit der
Fischereibehörde ist bestimmt einfacher uns auch günstiger!

Sorry,
war wohl ein Missverständnis!
Ansonsten kann ich dir nur zustimmen !