Fiskus

Hallo,
ich habe folgende Fragen bzgl. privaten Lohnsteuerjahresausgleich:

a) Von welchem Jahresbruttolohn rechnet man die 2 %, die einem zugemutet werden für Arztkosten, Fahrten zu Ärzten usw. ?
Werden die 2 % vom direkten Jahresbruttolohn berechnet oder von dem Bruttolohn, der nach Abzug von Arbeitnehmeraufwendungen (Fahrtkosten zur Arbeit usw.), über bleibt.

b) Wie hoch ist die Kilometerpauschale für 2004, für Fahrten zu
Ärzten und wird nur die einfache Strecke angegeben. ?

c) Kann man Praxisgebühr auch absetzen. ?

Vielen Dank
Birgit

Hallo Birgit,

diese Frage hätte ich jetzt glatt im Brett „Steuern“ gesucht…

Kurz vorab:

Was vor einigen Jahren noch der

Lohnsteuerjahresausgleich

war, heißt inzwischen „Antragsveranlagung zur ESt“

a) Von welchem Jahresbruttolohn rechnet man die 2 %, die einem
zugemutet werden für Arztkosten, Fahrten zu Ärzten usw. ?

Die zumutbare Belastung nach § 33 Abs 3 EStG wird als Prozentsatz des Gesamtbetrages der Einkünfte berechnet. Wenn keine anderen Einkünfte außer solchen aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, berechnet sich dieser als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (= „Steuerbrutto“) minus Werbungskosten.

Der Prozentsatz richtet sich nach Familienstand, Zahl der Kinder und nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte und geht von 1 bis 7 Prozent. Mir armer Socke z.B. werden 6% zugemutet. Einzelheiten in § 33 Abs 2 EStG.

Werden die 2 % vom direkten Jahresbruttolohn berechnet oder
von dem Bruttolohn, der nach Abzug von
Arbeitnehmeraufwendungen (Fahrtkosten zur Arbeit usw.), über
bleibt.

Wie vor: Wenn keine anderen Einkünfte da sind, bescheinigtes Steuerbrutto minus Werbungskosten. Der Begriff hat beiläufig nix mit Reklame zu tun, „Werbung“ hat sprachlich mit „Erwerb“ zu tun.

b) Wie hoch ist die Kilometerpauschale für 2004, für Fahrten
zu
Ärzten und wird nur die einfache Strecke angegeben. ?

0,30 € pro gefahrenen Kilometer unter der Voraussetzung, dass tatsächlich ein PKW benutzt worden ist. Für Motorrad oder Roller gibts 0,13 €, für Moped oder Mofa 0,08 €, fürs Fahrrad 0,05 €.

c) Kann man Praxisgebühr auch absetzen.?

Sämtliche Krankheitskosten, die nicht durch Dritte getragen oder erstattet worden sind. Kritisch wirds nur bei nicht vor Antritt genehmigten Kuren und bei Therapieverfahren, die medizinisch umstritten sind: Beides gilt nicht als zwangsläufig erwachsen, also keine außergewöhnlichen Belastungen.

Schöne Grüße

MM