Fitness-Club fristlose Kündigung bei Schichtarbeit

Liebe Leute,

angenommen, Person A ist jahrelang im Fitness-Club, hat immer brav und pünktlich gezahlt und ist auch immer fleissig hingegangen.
Nach langer Arbeitslosigkeit hat Person A eine neue Arbeit, aber im Schichtdienst mit teilweise 10-Stunden-Schichten. Sport ist da nicht mehr einzuplanen, da Person A zudem noch alleinerziehend ist und Zeit für den Nachwuchs benötigt.
Person A versucht es einige Monate, aber als sie merkt, das klappt nicht, zeitlich gesehen, will sie fristlos kündigen. Ein Arbeitskollege gab ihr den Tip, daß das einige Studios mit sich machen lassen? Zumal Person A ja schon Jahre Mitglied im Club ist…
Gäbe es eine rechtliche Grundlage? Oder anders gefragt: wie sieht es in der Realität aus?
Bei fristgerechter Kündigung müsste bis Februar 2006 noch gezahlt werden…

Liebe Grüße,

Hallo Elke,

wenn im Vertrag kein aussergewöhnliches Kündigungsrecht bei Umzug, Arbeitslosigkeit etc. vorgesehen ist, dann gilt der Vertrag weiter. Muss Person A. den Vwetrag mal genau durchlesen.
Wenn es kein Kündigungsrecht gibt, sollte A. dennoch mit dem Studio reden, oft ist auf vernünftiger Gesprächsgrundlage eine Einigung zu erzielen.
Gruß elmore