Fitness Studio an anderen Betreiber übergeben

Hallo,
vor einiger Zeit wurde ein Fitnessstudio der Kette X, da es sich finanziell nicht rentiert hat, an die Kette Y verkauft. Der Kunde hatte einen Tarif, der außer im Stammklub auch in den weiteren 450 Studios weltweit galt. Nun wurde zum 01. Januar Hals über Kopf das Studio an den neuen Betreiber übergeben, sodass bis jetzt keiner weiß bei wem man noch Kunde ist oder was sich ändert. Ein einfaches Standardschreiben verweißt darauf, dass die Verträge jetzt von Kette Y übernommen werden. Kette Y zählt aber zu einer niederen Sparte, so dass stark angenommen wird, dass bereits in kurzer Zeit die Leistungen deutlich abnehmen. Außerdem ist die weltweite Mitgliedschaft somit hinfällig.

Kann man da rechtlich für die noch bestehende Vertragslaufzeit die weltweite Nutzungsmöglichkeit trotzdem fordern? Oder die Vertragsstrafe, die anfällt, wenn man selbst vorzeitig aus dem Vertrag heraus möchte?
Angeboten wird in ein anderes Studio der Kette X zu wechseln (min. 20 km entfernt) oder die Mitgliedschaft vom neuen Betreiber weiterführen zu lassen. Oder ein sofortiges Kündigungsrecht - aber das bringt ja nix, da wird man ja nur dick!

Vielen Dank für eure Antworten!!!

Angeboten wird in ein anderes Studio der Kette X zu wechseln
(min. 20 km entfernt) oder die Mitgliedschaft vom neuen
Betreiber weiterführen zu lassen. Oder ein sofortiges
Kündigungsrecht - aber das bringt ja nix, da wird man ja nur
dick!

Vielen Dank für eure Antworten!!!

Hellow,

generell gilt, was im Vertrag steht. Wenn der neue Betreiber (Y) die Verträge nicht übernehmen will, kann er die Kunden „ermuntern“ bei ihm (Y) einen neuen Vertag abzuschließen. Die alten Verträge, die schon zur Pleite geführt haben, werden entweder per Vertragsänderung übernommen (im weitesten Sinne, also Abschluß eines Neuvertrages mit außerordentlicher Küdigungsfrist des Altvertrages), sofern sie noch ein lange Laufzeit haben, oder man läßt sie auslaufen, sofern es sich um eine rel. kurze Restlaufzeit haben. Oder man bietet dem Kunden eine außerordentliche Kündigung an ohne Neuvertrag. Generell kann der neue Betreiber nicht das Fitnesstudio abrüsten zum ungunsten des Kunden, wenn diese Leistungen vertraglich vereinbart worden sind.

Die 3 Möglichkeiten gibt es. Da du kein Bokk hast, 20 km für ne Fitnessbude zu fahren, was ja auch eigentlich sinnlos ist, dann bleibt dir entweder zu kündigen oder einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Ansonsten würde ich mal behaupten, daß die weltweite Mitgliedschaft zuerst Opfer der Übernahme wird, sofern es den Betreiber Y irgendwie betrifft. Aber im Ausland, sofern der Betreiber X da was hat, läuft alles wie gewohnt weiter. Ich galube nicht, daß der neue Betreiber die Verträge ohne weiteres übernimmt, wo der Vorgänger (X) schon dran pleite gegangen ist.

Mein Tip: kündigen (außerordentliche Kündigung) und draußen mit das eigene Körpergewicht stemmen. z.B. auf allen vieren vorwärts/rückwärts die Treppe runter/rauf laufen oder versuchen zu springen(!), im Handstand an der Wand langlaufen oder das eigene Gewicht x-mal hochstemmen. Kostet nix, geht überall und wie das geht, da gibt es Videos. Ok, ist nicht jedemanns Sache, aber bei den Temperaturen draußen hilft es noch gegen Erkältung (Abwehr stärken) und fördert die Körperwahrnehmung, Koordiantion und Schnellkraft. Jaja, ich weiß, Antiwerbung für Fitnessbuden und geht schon viel zu weit am Thema vorbei.

Grüße
Li

Danke erstmal. Aber was ist, wenn der Betreiber nicht Pleite ist, sondern nur dieses Studio weniger Gewinn abwirft, als die anderen? Das Unternehmen besteht ja weiter?

MfG Andreas

P.s. Ich übe jetzt mit den Händen an der Wand lang zu laufen, wenn ichs schaffe, nutze ich dann das außerordentliche Kündigungsrecht!