Hallo zusammen,
im Rahmen des Vertrages mit einem Fitnesstudio wird monatlich die entsprechende Nutzungsgebühr abgebucht. Ohne vorherige Information seitens des Studios werden zusätzlich Abbuchungen (Umstellung auf 4-wöchigen Abbuchungsrhythmus) vorgenommen, die im Nachhinein eine Preissteigerung der monatlichen Kosten und zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.
Infoschreiben geht erst nach Abbuchung an den Kunden. Preissteigerungsklausel ist bis max. 3 % vertraglich festgelegt.
Die Abbuchung beläuft sich jedoch auf 5,3 %.
Bestünde in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Danke für Rückmeldungen.
shegoat
Verstehe ich nicht.
Man vereinbart mit einem Sportstudio doch immer eine Monatsgebühr und deren Abbuchungsturnus: monatlich, viertel-, halbjährlich, was auch immer.
Das muss vertraglich festgelegt sein. Das Sportstudio kann das nicht von sich aus ändern. Und dann schon gar nicht auf einmal die Gebühr erhöhen.
Bitte noch einmal genau erkären, was da abgelaufen ist.
Zur Erinnerung: auf bestimmte Dauer abgeschlossene Verträge können nicht „ordentlich“ gekündigt werden, sondern laufen bis zum vereinbarten Laufzeitende; ausserordentlich können sie aus wichtigem Grund gekündigt werden (Beim Fitness-Sudio typischerweise schwere Erkrankung, Wegzug). Meist sieht der Vertrag aber für diese Fälle eine genaue Regelung vor, so dass dies eigentlich keine ausserO Kü wäre.
Auf unbestimmte Dauer geschlossene Verträge können ordentlich - mit der vertraglich vereinbarten Frist - oder ausserordentlich (z.B. mit sofortiger Wirkung) gekü werden.
Hast Du nun einen Vertrag mit bestimmter oder mit unbestimmter Dauer?
Allerdings würde ich in beiden Fällen nicht sehen, warum Du wegen des veränderten Abbuchungs-Rhythmus’ und der dadurch erhöhten Gesamtabbuchung ein Recht haben solltest, den Vertrag ausserordentlich zu Kündiugen. Schliesslich kannst Du jede Abbuchung einfach per Erklärung gegenüber Deiner Bank (binnen sechs Wochen) zurückfordern, also einfach wieder gutschreiben lassen.
Wenn Du diesen Weg wählst, solltest Du dem Vertragspartner mitteilen, warum Du Abbuchungen (und in welcher Höhe) zurückgefordert hast. Auf Zahlung des vereinbarten Monatsentgelts (ggf. incl. der 3% Steigerung) hat das Studio jedenfalls einen Anspruch, auf mehr nicht.
Wenn sie mehr abbuchen und Du die Rückbucherei leid bist, dann kannst Du auch die Einzugsermächtigung widerrufen und in ZUkunft das dem Studio vertraglich zustehende Geld selber übeweisen oder bar zahlen.
Beste Grüße
R.