Fitness-Studio-Sonderkündigung bei Schwangerschaft

Hallo Rechtsexperten,

mal wieder eine Frage zum Fitness-Studio.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht im Studio, wenn bei mir eine Schwangerschaft festgestellt wurde?
Im Vertrag ist nichts vereinbart und es gibt anscheinend auch keine AGB’S.
Gibt es Urteile dazu? Ich konnte bisher nichts dazu finden.

Das Studio stellt sich quer und will mich nur regulär zum Ende des Vertrages (in 9 Monaten) rauslassen. Da ich aber nicht mehr hingehe ist das rausgeschmissnes Geld.

Habe ich eine Chance rauszukommen?

Hoffende Grüße Zauberm@us

Hallo Zaubermaus,

in dieser Hinsicht sind sich nicht einmal die Gerichte untereinander einig.

Normalerweise muß ein Vertrag eingehalten werden, d. h. es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen. Allerdings hat der BGH mal entschieden, daß die Klausel „Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt.“ (Aktenzeichen: XII ZR 55/95) unwirksam ist, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligt. Die meisten Gerichte sagen inzwischen, daß ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich die Lebensumstäde des Kunden gravierend ändern (Umzug, Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr, etc.).

Beste Grüße

Tessa

Hallo Tessa,

vielen Dank für Deine Antwort.

Die meisten Gerichte sagen inzwischen, daß ein
Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich die Lebensumstäde des
Kunden gravierend ändern (Umzug, Schwangerschaft, Einberufung
zur Bundeswehr,etc.).

Auch wenn nichts im Vertrag vereinbart ist?
und wie kann ich das durchsetzen?
Im Vertrag steht nur:
>> Kündigung vier Wochen zum Ende der Laufzeit oder den Vertrag ruhen lassen, wobei sich die Laufzeit um die Ruhezeit verlängert. blablabla… und dann noch der Satz: Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

Hallo noch einmal,

verlängert. blablabla… und dann noch der Satz: Ein
außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon
unberührt.Achtung!!! Du mußt innerhalb von 14 Tagen, nachdem Dir die Tatsache, die eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt, kündigen! Mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung ist es nicht erledigt.

Ganz dollen Dank für Deine Hilfe von

Aber gerne doch.

Beste Grüße

Tessa