Hallo
mein Fittnesstudiovertrag wurde „stillschweigend automatisch um die Erstlaufzeit (1 Jahr)“ verlängert.
Da ich den Vertrag nicht durch gelesen habe,wusste ich nicht ,dass mein Vertrag verlängert wird.Ich will meinen Vertrag kündigen aber laut dem Fitnessstudio gibt es keine Möglichkeit das zu tun, außer ich ziehe um oder andere Gründe,die aber bei mir nicht zu treffen.Ein Freund hat mir geraten einfach bei der Bank die Zahlung zu stoppen. Meine ist Frage:Ist es strafbar wenn ich die Zahlung stoppe ohne eine Gründung zu nennen?
DANKE im vorraus für eure Anworten!!!
Hallo Zuiop123,
der Bank ist dies egal, wenn Du innerhalb der 6 Wochen Widerspruch gegen diese Zahlung einlegst, buchen die dein Geld sofort zurück.
Der rechtliche Hintergrund ist jedoch ein anderer. Das Fitnessstudio wird wegen der Rückgabe mit einer Gebühr von der eigenen Bank belastet. Diese werden sie dann wohl mit einer weiteren „Bearbeitungsgebühr“ aufschlagen und die Zahlung bei Dir einfordern. Da Du den Vertrag unterschrieben hast (auch wenn Du nicht alles gelesen hast was drin steht) ist er auch rechtlich bindend und auf der Grundlage kann das Fitnessstudio den Betrag einfordern, notfalls auch durch ein Inkassounternehmen oder durch ein Gericht einklagen.
Die einzige Chance wäre, was ich rechtlich nicht bewerten kann, wenn der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt. Dann wäre er auch trotz Deiner Unterschrift zumindest in diesen Punkten unwirksam. Da das von Dir beschriebene Vorgehen aber auch von anderen Unternehmen betrieben wird (z.B. DB bei der Bahncard), bezweilfe ich, dass das Vorgehen nicht rechtmäßig ist.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Balduin001
Du musst den Vertrag erfüllen.
Jeder weis doch daß solche Verträge sich automatisch verlängern wenn du nicht fristgerecht vorher kündigst.Wenn du die Zahlung stoppst werden sie dich eben mahnen und dann die Dinge zum anwalt geben = mehr Kosten für Dich.
Nimm es als Lehre für die Zukunft- das nächste Mal Verträge durchlesen!!!
und vergiss die schlechten Ratschläger deines „freundes“
Servus,
also soweit ich weiß, musst du einen Grund dafür haben zu kündigen. Wenn kein Grund vorliegt oder nicht anerkannt wird, seitens des Fitnessstudios, hast du schlechte Karten. Musst du im Vertrag nachlesen, was passieren kann, aber im Normalfall, bist du verpflichtet zu zahlen. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ Ich würde Dir raten zu zahlen und den Vertrag zum nächstmöglichen Datum zu kündigen.Da gehst du auf Nummer sicher und ersparst Dir unnötigen Ärger.
Hoffe ich konnte Dir weiter helfen.
Mfg marcel
Hallo!
Das sich der Vertrag um ein Jahr verlängert hat ist im normalfall so und auch nicht (mehr) zu ändern!
Bei Fitnessstudios handelt es sich meistens um Lastschriften, diese sind sowieso nicht bei der Bank zu stoppen, sondern beim Studio selber - da diese ja den Betrag von deinem Konto einziehen! Wenn es ein Dauerauftrag ist, kannst du den natürlich stoppen (bei der Bank) - hier wirst du dann aber „Schulden“ beim Studio machen und wenn sie darauf bestehen das du zahlst, dann haben sie natürlich auch einen Vertrag in der Hand… Ich würde als erstes versuchen nocheinmal (vll mit einem anderen Kollegen) im Studio zu sprechen ob man da nicht was machen kann…
Hallo!
Die rechtliche Grundlage mag ich nicht beurteilen. Dafür gibt es Anwälte.
Die Bank prüft die Rechtsgrundlage aber nicht. Bei einer Rückgabe der Lastschrift wird das Sportstudio wahrscheinlich nicht noch einmal vom Konto abbuchen, die Forderung wird aber trotzdem bestehen bleiben.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken
Ein Zahlunsstopp durch die Bank, wird Deine Zahlungsverpflichtungen gegenüber des Fitnessstudios nicht aufheben. Keine Gute Idee…
Hallo,
natürlich können Sie den Lastschriften widersprechen. Ihre Bank wird dann umgehend diese zurückgeben und das Geld wird Ihnen sofort wieder gutgeschrieben.
Jedoch wird dann das Fitnesstudio auf Sie zukommen und von vertragswegen um Überweisung bitten. Dies kann relativ kostspielig werden ( Mahngebühren, evtl. Gerichtsvollzieherkosten, etc.) sofern Sie vertraglich nicht im Recht sind.
Vielleicht kann Ihnen hier ja ein Experte in Sachen Vertragsrecht weiterhelfen.
Liebe Grüße
Draconier
Hallo,
ich bin der Meinung, dass du das ausbaden musst. Es ist allgemein üblich und wohl auch rechtskräftig, dass sich Verträge bei Nichtkündiogung verklängern. Dies hast du bei Strom, Zeitungsabos, Handyvrträgen, Versicherungen und und und. Da ich nun davon ausgehe, dass wie du geschrieben hast, du es nur übersehen hast, solltest du deinen Schweinehund überwinden und das Jahr noch sinnvoll nutzen und am besten sofort schon zum nächstmöglichen Termin kündigen