Ich habe folgende Frage, mein Fitness Studio zieht um, da ich vor 2 Wochen auch umgezogen bin brauche ich dort nun gut eine halbe Stunde hin. In dem alten Gebäude ist nun ein neues Fitness Studio, die haben mir einen Brief geschickt mein Vertrag sei an das alte Gebäude gebunden und ich kann bei meinem alten Studio kündigen und ohne was zu tun einfach bei denen trainieren gehen. Kann ich rein theoretisch beide kündigen? Also als sonder Kündigungsgrund?
Nein, ich habe nur einen Vertrag. Aber mein altes Fitness Studio hat mir geschrieben sie sind umgezogen und ich kann jetzt dorthin. Das Studio das im alten Gebäude eingezogen ist hat mir auch geschrieben und gesagt mein Vertrag sei an das Gebäude gebunden und ich könnte bei denen trainieren gehen, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen und kann beim alten Studio kündigen. Bin selbst sehr verwirrt.
hä? Hast du jetzt 1 oder 2 Verträge?
Wenn das Studio umzieht und du auch nur 1 Vertrag hast, wäre
das ein Sonderkündigungsrecht.
Das geht nicht Du hast „einen“ Vertrag und zwar mit einer juristischen Person und nicht mit irgendeinem Gebäude. Diese juritische Person düfte dein altes Sportstudio sein welches umgezogen ist. Das Sportstudio welches in das alte Gebäude gezogen ist, gehört vermutlich zu einer anderen Firma. Richtig?
Entsprechend hast du bei deinem alten Sportsudio, welches umgezogen ist… ein Sonderkündigungsrecht. Das hat mit dem neuen Sportstudio im alten Gebädue überhaupt nichts zu tun. Es sei denn du hast irgendwo doch zwei Verträgfe gemacht.
also außerordentlich kündigen ist generell dann möglich, wenn ein Vertragsbruch vorliegt, bzw. schwere Vertragsstörungen, oder zustimmungspflichtige Änderung am Vertrag vorgenommen werden (z.B. Preiserhöhung). Die außerord. Künd. ist i.d.R. zudem fristlos.
Ebenso sind kündigungsrelevante Klauseln im Vertrag geregelt. Wenn dort z.B. steht, dass bei Standortwechsel ein Kündig.recht besteht, dann kannst du auch ohne Probleme dem nachkommen. Im Zweifel würde man die Zumutbarkeit der Aufrechterhaltung des Vertrages prüfen müssen.
Gehört denn überhaupt das neue Studio zum alten? Woher haben die denn deine Daten, wenn nicht?
Naja, was die aussagen, macht so gar keinen Sinn. Wenn ein Unternehmen eine Leistung in deren Räumlichkeiten anbietet und dann verzieht, so verzieht autom. der Leistungsort ebenfalls mit. Als Bäcker kann ich auch nicht einem Großkunden sagen, dass ich nun 5 km weiter weg verzogen bin, er seine Brötchen aber weiterhin unter der alten Adresse abholen muss… Stichwort: Beide Verträge kündigen? Gar nicht nötig, denn du hast ja nur mit einem Studio einen Vertrag geschlossen.
Vertraglich bist du ausschließlich dem Vertragspartner gegenüber verpflichtet und nicht irgendeinem Dritten.
Hallo,
darauf kann man nur antworten, wenn man den gesamten vereinbarten Vertragstext kennt.
Normaler Weise haben Sie nur unter bestimmten Gründen ein Kündigungsrecht. Das steht im Vertrag. Wenn nun das alte und das neue Studio untereinander kummeln, müssen Sie sich das nicht gefallen lassen und können kündigen.
Mein Rat ist, einfach frech weg kündigen und zwar bei der alten bisherigen und jetzt verzogenen Firma, denn mit der neuen Firma haben Sie ja keinen Vertrag. (In Ihren Vertrag schauen!)
MfG
PB
Hallo,
das ein Vertrag an in Gebäude gebunden ist, ist aboluter Käse. Verträge werden mit natürlichen und Juristischen Personen abgeschlossen. Ein Gebäude ist weder das eine noch das andere!!! Lass dich nicht verarschen! Umzug ist grundsätzlich ein besonderer Kündigungsgrund, den du jederzeit wahrnehmen kannst!
Da ihr Vertrag an das Objekt gebunden ist, müssen sie nichts weiter Unternehmen und können das Studio wie gewohnt nutzen.
…
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse dass, sie der Beitragsabbuchung der Firma… Von November 2012 widersprechen könne . Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sie den Vertrag mit der… GmbH fristlos kündigen können.
Für mich klingt das so, das wenn ich nichts mache einfach beide abbuchen oder so, bin sehr unsicher.
du kündigst einfach bei deiner GmbH. Damit ist die Sache für dich erledigt. Wenn du restlos sicher sein willst, dann schreibe auch dem neuen Vertragspartner, dass du an der Fortsetzung des Vertrages kein Interesse hast.
steht in dem Vertrag die genaue Anschrift des alten Studios? Im Normalfall würde ich sagen, dass Du das kündigen kannst aufgrund der größeren Entfernung. Keine Ahnung, ob es da so etwas wie eine „Zumutbarkeitsregelung“ gibt.
Das neue Studio hat gar keinen Anspruch, Du hast einen Vertrag mit einer Firma, nicht mit einem Gebäude. Und das alte Studio kann Dich auch nicht an das neue „übergeben“.