x schließt einen Vertrag ab und informiert sich auch gleich zu dem Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind es 14 Tage. Innerhalb dieser Frist tritt x von dem Vertrag zurück und beruft sich auf das 14-tägige Rücktrittsrecht. Der Erhalt des Schreibens wurde sofort vor Ort bestätigt. Nun kam noch die Aussage, dass die Buchhaltung sich schriftlich dazu äußert. Nach einem Monat immernoch keine Post der Buchhaltung, es folgten auch mindestens 7 Telefonate worin X darum bat, einen Bescheid der Buchhaltung zu erhalten. X trainierte nicht einmal in diesem Studio! Ist der Fall nun erledigt, oder kann das Studio noch irgendwelche Widersprüche einlegen? Reicht es nun, wenn der Kunde den Zugriff aufs Bankkonto stoppt? Vielen Dank im Voraus für Antworten!.. heute 8.8.05 wird telefonisch (nach einem Monat!) mitgeteilt, dass es gar kein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt, und der Vertrag somit gültig ist. Also wurde eine Falschaussage gemacht beim Vertragsabschluss. Kann man dagegen vorgehen? X will dringend aus dem Vertrag aussteigen oder ist nur eine Kündigung möglich bezüglich Getränkeverzehr etc.?
Wo ist der Vertrag geschlossen worden?
Wer genau hat vor Vertragsschluss von einem Rücktrittsrecht gesprochen?
Levay