Hallo, wer weiß was?
Ich versuche, so ausführlich wie möglich zu sein, also bitte nicht meckern weil es etwas länger wird…
Eine Freundin hat bei einem „Preissausschreiben“ eines Fitnessclubs „50 Euro gewonnen“, was sich dann natürlich als Nachlass im Falle eines Vertragsabschlusses entpuppt hat. [ich meine übrigens, daß solche PAs ausschließlich Hauptgewinner hervorbringen]
Sie wollte sowieso in einem Club trainieren, war sich aber nicht sicher wegen der relativ hohen Monatsgebühr (ca. 44 Euro). Die Dame vom Fitnessclub hat sie etwas unter Druck gesetzt, von wegen „das Angebot gilt nur hier und jetzt“ (beim Club vor Ort), da hat sie’s also unterschrieben, datiert zum 2.1.2005 (also in der Zukunft).
Jetzt hat sie sich es anders überlegt, weil es ihr einfach doch zu teuer ist. Ich hab zwar von vornherein gesagt, nichts unterschreiben, aber auf mich hört ja wieder keiner… 
Also: auf „Überrumpelungseffekt“ wird man sich wohl nicht berufen können, da sie ja freiwillig ins Fitnesscenter hingegangen ist. Oder hilft es da was, daß die Dame ein „nur jetzt gültiges“ Sonderangebot gemacht hat?
Im Vertrag ist zwar eine Art Sonderkündigungsrecht enthalten, aber da würden dennoch ca. 50-100 Euro „Gebühren“ anfallen (deren Erhebung ich als eine Frechheit empfinde).
Ich hatte dann folgende Idee: da der Vertrag in der Zukunft datiert ist, kann sie da ihre Willenserklärung widerrufen? Ich beziehe mich da auf § 130 I 2 BGB .
Kurz gesagt, da dem Club der Widerruf deutlich vor dem Vertragsdatum zugeht, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
Kann man das so hindrehen? Für den Fall, daß der Club sich quer stellt, was kann man da noch machen?
Heißen Dank.
Ich hatte dann folgende Idee: da der Vertrag in der Zukunft
datiert ist, kann sie da ihre Willenserklärung widerrufen? Ich
beziehe mich da auf § 130 I 2 BGB .
Kurz gesagt, da dem Club der Widerruf deutlich vor dem
Vertragsdatum zugeht, gilt der Vertrag als nicht geschlossen.
§ 130 I 2 BGB regelt nicht den Fall, dass eine Willenserklärung „deutlich vor dem Vertragsdatum zugeht“ (womit du den Laufzetbeginn meinst), sondern darum, dass eine WE widerrufbar ist, wenn der Widerruf spätestens mit der WE zugeht. Vorliegend ist die WE aber doch längst zugegangen - wie soll da noch ein Widerruf gleichzeitig zugehen? Da müsstest du schon eine Zeitmaschine erfinden. Vermutlich wäre der Kostenaufwand aber ziemlich hoch.
Also: nix zu machen!
Levay
Vorliegend ist die WE aber doch längst zugegangen -
wie soll da noch ein Widerruf gleichzeitig zugehen? Da
müsstest du schon eine Zeitmaschine erfinden. Vermutlich wäre
der Kostenaufwand aber ziemlich hoch.
Zeitmaschine? Kein Thema! Gibts gebraucht günstig bei eBay:
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Also: nix zu machen!
Vielleicht lassen sie sich ja auch einfach einschüchtern.
Hm soweit ich weiß hat sie ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht da es sich um ein „Haustürgeschäft“ handelt. Alledings nur wenn sie hingegangen ist um ihren Gewinn von 50 Euro abzuholen und von dem Vertrag nichts gewußt hat. D.h. der Vertrag wurde erst im Fitnessclub angeboten und unterzeichnet. Soweit ich es aus dem Text lesen konnte ist das der Fall. Also schnell noch eine möglichst schriftliche Wiederrufung abgeben und wenn die dennoch Rücktrittsgeld oder ähnliches fordern mit dem gesagten argumentieren. Evtl. ein BGB mitnehmen.
> Evtl. ein BGB mitnehmen.
Besser gleich ein BGB-Kommentar 
Levay