Hallo Zusammen,
angenommen ein Herr X ist Mitglied im Fitnessstudio
„FutureMords“ (alles frei erfunden) welches Mitte 2006
Insolvenz anmeldet.
ist FutureMords gutes Recht, wenn auch eher Pflicht gewesen
Ein zweiter Fitnessstudio-Betreiber
„HellsCity“ übernimmt
Aha, was heißt „übernimmt“? Ist er Rechtsnachfolger? Oder hat er nur die Räume + Inventar der abgwickleten FutureMords übernommen als Mieter/Käufer und fängt eine eigenes neues Geschäft an?
FutureMords ohne dass Herr X etwas davon
mitbekommt. Herr X kündigt seine 2-jährige Mitgliedschaft
fristgerecht zum Ende Januar 2007.
mhh… halbe Jahr nach dem FutureMords „tod“ Insolvenz anmeldete. War zum zeitpunkt des 01/2007 die FutureMords noch vorhanden, ggf. „i.A“?
Mitte Februar entdeckt Herr X, dass ein weiterer Beitrag von
HellsCity abgebucht wurde und ruft daraufhin die Clubmanagerin
an. Die sagt sie kümmert sich darum.
Das übliche Gequatsche worauf sich selten etwas tut.
Mitte März entdeckt Herr X, dass ein zweiter Beitrag von
HellsCity und ein Tag später auch ein Beitrag vom insolventen
FutureMords abgebucht wurde.
Da stimmt was nicht! Doppelt ist nicht zulässig, sofern überhaupt nur einmal zulässig ist, was noch nicht bekannt ist, da im Moment nicht feststeht, ob die HellsCity Rechtsnachfolger von FutureMords wurde.
Nach einem Einschreiben von Herrn X werden zwar keine weiteren
Abbuchungen getätigt, jedoch bekommt er seine drei zu viel
bezahlten Beiträge nicht zurück und erhält auch keine
Reaktion.
Einschreiben an wen, FutureMords oder/und HellsCity?
Nun ist Herr X auf die Idee gekommen für die beiden
abgebuchten Monatsbeiträge von HellsCity einfach zum HellsCity
zu gehen und dort für zwei Monate zu trainieren, denn bezahlt
hat er ja (unfreiwillig).
Üblichwerweise handelt es sich hier um Mitgliedschaften, welche monatlich bezahlt werden. Vermutlich ist dii Zeit der Abbuchungen schon längst vergangen, so dass die gezahlten (unfreiwillig) Beiträge vergangenen Monaten entsprechen.
Am besten Geld zurückfordern. Sollte es noch keien 6 Wo her sein, die Bank anweisen die Abbuchungen zurückzubuchen.
Könnte so etwas ein böses Nachspiel für Herrn X bergen, z. B.
Hausfriedensbruch?
Das auf keinen Fall. Hier fehlt die vorsetzliche Verletzung…
Dennoch kann es das Fitnessstudio als Annahme zur Fortführung des Vertrags verstehen. Da letzlich nichts schriftliches existiert würde es bei bestehenden Interesse der Parteien beim AG landen. Was Blödsinn ist.
Am besten mit den Studio den Fall zu Ansprache bringen. Das Studio hat, ggf. unrechtlich wider besseren Willens gehaqndelt dem „Ex“-Mitglied einen Schaden in Höhe der abgezogenen Beiträge zugefügt.
Hierfür könnte das Studio belangt werden. „Kulanterweise“ gestattet es dem „Ex“-Mitglied nachträglich eine Leistung des Studios für 2 oder mehr (Kulanz) Monate in Anspruch zu nehmen.