Fitnessstudio als aussergewöhnliche Belastung ?

Liebe wissende Gemeinde,

mal angenommen, jemand hatte einen schweren Bandscheibenvorfall und so schlechte Erinnerung daran, dass er so etwas künftig unbedingt verhindern will. Es sind schon weitere Vorfälle diagnostizierbar, die aber noch beschwerdefrei sind. Deshalb wird er Mitglied in einem zertifizierten Reha-Sportverein und trainiert zielgerichtet und erfolgreich seine Rumpfmuskulatur, um damit die Bandscheiben zu stützen.
Könnte der Mitgliedsbeitrag als „aussergewöhnliche Belastung“ im Rahmen der Steuererklärung anerkannt werden?

Könnte der Mitgliedsbeitrag als „aussergewöhnliche Belastung“
im Rahmen der Steuererklärung anerkannt werden?

nein.

gruß inder

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Doch, wenn ein Arzt bestätigt, dass die Aufwendungen für das Rückentraining in
einem entsprechend zertifizierten Rückenzentrum zur Erhaltung der Gesundheit
erforderlich sind.

Doch, wenn ein Arzt bestätigt, dass die Aufwendungen für das
Rückentraining in
einem entsprechend zertifizierten Rückenzentrum zur Erhaltung
der Gesundheit erforderlich sind.

… und ein Fitness-Studio ist kein „zertifiziertes Rückenzentrum“. Auch wären die Kosten dann „nicht teilbar“ (in „absetzbare“ und „nicht-absetzbare“ Ausgaben) und somit in der Regel komplett vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen.
Etwas anderes wäre es wenn ein Fitness-Studio einen spezielles, getrennt bezahlbares, Rückentraining anbieten würde. Dann könnte man, glaube ich, darüber reden …

LG

Genau letzteres habe ich gesagt. In Regensburg gibt es z.B. ein solches von Orthopäden geleitetes Rückenzentrum, das sich -obwohl dort auch Fitnessgeräte benutzt werden- auf Rückenprobleme spezialisiert hat.