Liebe wissende Gemeinde,
mal angenommen, jemand hatte einen schweren Bandscheibenvorfall und so schlechte Erinnerung daran, dass er so etwas künftig unbedingt verhindern will. Es sind schon weitere Vorfälle diagnostizierbar, die aber noch beschwerdefrei sind. Deshalb wird er Mitglied in einem zertifizierten Reha-Sportverein und trainiert zielgerichtet und erfolgreich seine Rumpfmuskulatur, um damit die Bandscheiben zu stützen.
Könnte der Mitgliedsbeitrag als „aussergewöhnliche Belastung“ im Rahmen der Steuererklärung anerkannt werden?