Hi Leute,
ich möchte gerne Fitnessgeräte bzw. ein Fitnessstudio auf meinem Dachboden aufbauen. Ist dies rechtens? Darf ich dies?
Zudem sind auf dem Dachboden noch manche leere unbenutzte Dachböden von Mietern, die nicht genutzt werden. Darf ich diese auch benutzen? Hat da jemand Ahnung?
He zuerst mal darfst Du auf Deinem Dachboden machen was Du willst ! Würde aber auch die Statik beachten, wenn Du die Geräte aufbaust! Die haben ja auch Gewicht!!
Die Dachböden der anderen Mieter darfst Du nur mit deren Zustimmung benutzen auch wenn diese leerstehen !! Ich hoffe ich konnte Dir helfen
Fitnessgeräte für den Eigenbedarf kannst Du verm. auf Deinem eigenen Dachbodenanteil aufstellen, sofern die Tragfähigkeit des Bodens gewährleistet ist - was die Nutzung angeht, fragt sich, wie die Lärmbelästigung für die darunter wohnenden Mieter ist - schau Dir auch deinen Mietvertrag an.
Dachbodenbereiche, die Du nicht gemietet hast, darfst Du erstmal garnicht nutzen (es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart), nicht ohne Zustimmung des Eigentümers.
Die Dachbodenbereiche der anderen Mieter auch nur mit deren Zustimmung.
Und erkundige Dich, wie lange Du dort welchen Lärm veranstalten darfst. Wenn die Nachbarn darunter beim Vermieter meckern, wird schnell Ende sein.
Gewerblich darfst Du den Dachboden nur nutzen, wenn er als Gewerbe- oder Teilgewerberaum gemeldet und von Dir als Solches angemietet wurde und Du ein Gewerbe angemeldet hast.
Ich bin da kein Speziallist, bin mir aber absolut sicher, dass Du nicht einfach Raum nutzen kannst, den Du nicht gemietet hast, gewerblich schon garnicht.
ich möchte gerne Fitnessgeräte bzw. ein Fitnessstudio auf
meinem Dachboden aufbauen. Ist dies rechtens? Darf ich dies?
Das kann man nicht beantworten. Wenn der Dachboden nur als Abstellraum genutzt werden darf, ist das eine Umnutzung, die der Vermieter unterbinden muss. Statik wurde ja schon genannt.
Auch wenn dies nicht zutrifft, kann das Vorhaben von der Zustimmung des VM abhängig sein, da müßte man den Mietvertrag kennen.
Und wenn andere Mieter objektiv gestört werden, ist sowieso Essig…
neben den schon gegebenen Antworten, es sollte deutlich werden ob „Fitnessstudio“ eben „nur“ Fittnessraum für den Eigenbedarf bedeutet oder doch eine kommerzielle Nutzung.