Ich hatte einen Mitgliedervertrag im Fitneßstudio, der sich immer um ein Jahr verlängert. Im Juni habe ich dann gekündigt, worauf ich die Kündigunsbestätigung für Dezember bekam (6 Monate KÜndigungsfrist). Nun gehe ich aber ab September für ein Jahr ins Ausland und wollte deswegen meinen Vertrag früher kündigen - das Studio hat das jedoch nicht akzeptiert mit der Begründung, ich müsse mich erst in Berlin abmelden, dann könne ich sofort kündigen. Da ich mich für mein Auslandssemester aber nicht in meiner Heimatstadt abmelden darf (da ich ja faktisch immer noch an meiner Heimatuni in Berlin immatrikuliert bin und da auch wieder hin zurückgehe), fällt diese Möglichkeit für mich flach.
Muss ich nun die Kündigung für Ende Dezember akzeptieren?
Danke
Muss ich nun die Kündigung für Ende Dezember akzeptieren?
Danke
Wenn du unbedingt kündigen willst, wirst du dich daran halten müssen. Was du tun kannst, und was auch üblicherweise akzeptiert wird, ist, dass du den Vertrag so lange, wie du weg bist, aussetzt, dass heißt er läuft erst weiter, wenn du wieder zurück bist.
Viel Glück, die Elbin
Fitneßstudio-dürfen die das? - Nein!
Hallo Sandra,
es hat in letzter Zeit einige verbraucherfreundliche Urteile zum Thema Fitneßstudios gegeben, die den Vertrag wie du ihn beschreibst wahrscheinlich in mehrfacher Hinsicht unwirksam machen.
Die Kündigungsfrist von 6 Monaten ist ungewöhnlich lang, auch eine stillschweigende Vertragsverlängerung um jeweils ein ganzes Jahr dürfte heute bei Gericht nicht mehr durchgehen.
Außerdem stellt ein Umzug in eine andere Stadt oder ein längerer Auslandsaufenthalt eine gravierende Änderung der Lebensumstände dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Du solltest also bei deinem Studio auf alle Fälle nochmal nachhaken, am besten den Zuständigen auch mal persönlich ansprechen und deine Gründe darlegen, oft läßt sich so was einvernehmlich regeln.
http://www.1txa.de/11/fitnessstudio.htm
http://www.super-illu.de/service/recht/03618/1/sub.s…
Grüße
Wolfgang