Hallo liebe WWW-Gemeinde,
Person A hat vor 15 Monaten mit Beendigung seines Studiums auch seine Mitgliedschaft fristgerecht im Fitnessstudio, als auch sein Bank-Konto gekündigt. Seine Anschrift hat sich bis heute nicht geändert.
Nun erhält Person A einen Brief vom Fitnessstudio (kein Einschreiben) mit der Forderung zwei damals nicht eingezogene Monatsbeiträge (11/2012 u. 12/2012) und ein ganzen Jahresbeitrag für 6/2013 bis 6/2014 nachträglich zu zahlen(vorher monatliche Abbuchungen vom alten Konto).
Er überweist die 2 fehlenden Monatsbeiträge aus 2012 und verweist in der Überweisung darauf das die Mitgliedschaft fristgerecht zu 5/2013 beendet wurde.
Einen Monat später erhält er Post von einem Anwalt mit der Forderung des Jahresbeitrags plus Anwaltskosten in Höhe von 90 Euro.
Nun zum Problem: Person A hat damals die schriftliche Kündigung persönlich in dem Fitnesstudio bei einer Mitarbeiterin am Schalter abgegeben (Name der Mitarbeiterin ist bekannt).
Wie soll Person A nun weiter mit der Sache umgehen, der keine Rechtschutzversicherung besitzt.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Michael
Wie soll Person A nun weiter mit der Sache umgehen, der keine
Rechtschutzversicherung besitzt.
Eine Kopie der Kündigungsbestätigung zum Anwalt schicken und erklären, das für die Forderung die Grundlage fehlt.
Person A hat keine Kündigungsbestätigung erhalten, da persönlich abgegeben.
Grüße
aber die Person hatte doch einen Zeugen dabei?
Zeuge könnte eigentlich nur die Angestellte am Schalter gewesen sein, als auch ein Bekannter in Anwesenheit. Jedoch ist Person A das genau Datum nicht mehr bekannt.
Zeuge könnte eigentlich nur die Angestellte am Schalter
gewesen sein, als auch ein Bekannter in Anwesenheit. Jedoch
ist Person A das genau Datum nicht mehr bekannt.
Schwierig. Person A muß im Bestreitensfalle beweisen, das die Kündigung zuging. In diesem Fall wäre beispielsweise die Bestätigung der Kündigung auf einer Kopie oder durch einen Zeugen, der bezeugen kann, das die Kündigung am xxx an xy übergeben wurde.
Kann man den Zugang der Kündigung nicht nachweisen, wird es schwierig. In diesem Fall würde ich persönlich lieber die ausstehenden Monatsbeiträge bezahlen und erneut kündigen.
Huhu!
Aber es klingt ein bischen so, als ob die Kündigung und die Beendigung der Einzugsermächtigung gleichzeitig (vielleicht sogar auf dem gleichen Zettel) abgegeben wurden. Und scheinbar wird das Konto ja nicht mehr belastet. Wenn oben genanntes der Fall wäre, dann wäre das ja schon zumindest ein Indiz dafür, dass die zumindest den Zettel (mit was auch immer drauf) erhalten haben.
Liebe Grüße
Lockenlicht
Person A hat mit Beendigung seines Studentenstatus auch seine Bank gewechselt.
Seltsam bleibt jedoch das sich das Studio erst ein Jahr nach Beendigung mit einer Mahnung meldet. Wäre es in diesem Fall nicht ehr dazu verpflichetet?
Huhu!
Aber es klingt ein bischen so, als ob die Kündigung und die
Beendigung der Einzugsermächtigung gleichzeitig (vielleicht
sogar auf dem gleichen Zettel) abgegeben wurden.
Hi,
findest Du? Ich lese da das zum einen der Vertrag mit dem Studio und zum anderen das Bankkonto gekündigt wurde, das die Einzugsermächtigung storniert wurde, lese ich da nicht.
Und scheinbar
wird das Konto ja nicht mehr belastet.
Ein nicht mehr bestehendes Konto kann ja auch nicht belastet werden 
Wenn oben genanntes der
Fall wäre, dann wäre das ja schon zumindest ein Indiz dafür,
dass die zumindest den Zettel (mit was auch immer drauf)
erhalten haben.
Vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.
Ich glaube nicht, daß das ausreichen würde. Du hast doch bestimmt schon von dem berühmten weißen Zettel gehört. Deshalb wird ja auch ein Einschreiben/Rückschein in bestimmten Fällen nicht als sichere Zustellung empfohlen.
Gruß
Tina
das ist das seltsame an diesem fall. person a fühlt sich da auch etwas überrumpelt. eine etwas frühere meldung hätte die kosten ja erheblich gesenkt. nun sprechen wir in diesem fall von knapp 400 euro obwohl eine kündigung (zu 100%) abgegeben wurde.