Fitnessstudio Gesetzliche Kündigungsfrist

Seht geehrte Damen und Herren,

meine Freundin hat folgende Herausforderung. Ihr Vertrag in einem Fitnessstudio sollte sich am 1.3.2011 verlängern Sie hat Ihren Vertrag am 30.01.2011 gekündigt. Bestätigt wurde Ihr die Kündigung allerdings erst zum 31.08.2011. Ist das rechtsgültig?

lg Martin Petter

Hallo Martin,
ich bin mehr Spezialist im Wohnungseigentumsrecht. Aber ich versuche mal zu helfen.

Was sagt denn der Vertrag? Kündigungsfrist 2 Monate?

Das was Du schreibst deutet eher auf 3 Monate mit 1/2 jährlicher Kündigung hin. Wenn dem so ist - keine Chance.

Aber wie gesagt - Vertrag nochmals genau studieren.

Gruß Manfred

Das ist rechtens. Die Kündigsungsfrist ist 3 Monate und nicht 1 Monat!

Sie hätte hier am 30.11. kündigen müssen.

Hat sie allerdings einen gesundheitlichen Grund (Schwangerschaft), so kann sie sofort austreten.

Viele Grüße
Anja

Tut mir echt leid, aber das sollte besser ein Anwalt klären
peter

Hallo,

da müsst ihr in den AGB´s bzw. im Vertragstext nachlesen, ob evtl. besondere Kündigungsfristen vereinbart wurden.

Hallo,

das lässt sich ganz einfach anhand der vertraglichen Regelungen erkennen. Ihre Freundin hat doch sicherlich einen Vertrag mit dem Studio geschlossen. Die dort aufgeführten Bedingungen sind maßgeblich. Sollte zu Kündigungsfristen bzw. Verlängerungsfristen keine Aussagen gemacht werden (was absolut unüblich wäre) dann könnte eine gesetzliche Regelung greifen. Aber ich gehe davon aus, dass Ihre Freundin vorher hätte kündigen können und somit die Frist verstrichen war.
Also einfach mal den Vertrag (auch das Kleingedruckte) genau studieren, dann wird sich Ihre Frage beantworten, davon bin ich überzeugt.

mfg

was ich in deiner Anfrage vermisse ist der Hinweis auf die Kündigungsfrist so z.B.: 4 Wochen vor Quartalsende.
Ich gehe einmal davon aus, daß die Kündigungsfrist ordnungsgemäß und vertragsgemäß von deiner Freundin eingehalten wurde. Dann wurde der Vertrag am 30.01.2011(hoffentlich schriftlich) gekündigt. Am besten immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Grundsätzlich müsste die Kündigung deiner Freundin rechtswirksam sein, da sie fristgerecht und wohl schriftlich erfolgt ist. Den Nachweis das der Vertragspartner (Fitnessstudio) das Schreiben auch innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist erhalten hat sollte gegeben sein.
Die Bestätigung der Kündigung per 31.08.2011 ist unwirksam, da rechtzeitig und fristgerecht gekündigt wurde. Verstehe ich das richtig das das Fitnessstudio nun versucht den gekündigten Vertrag als unwirksam darzustellen?
Eine Kopie des Kündigungsschreiben deiner Freundin ist hoffentlich vorhanden.
Obwohl ich die Vertragsdetails der Kündigungsmöglichkeiten nicht kenne, gehe ich davon aus das die Kündigung rechtswirksam ist.
Besteht das Fitnessstudio auf einer nicht Wirksamkeit der Kündigung um somit eine Vertragsverlängerung zu erreichen, empfehle ich nicht darauf zu reagieren und auch keine weitere Zahlung an das Studio vorzunehmen.
Das Studio müßte klagen. Das werden sie, so wie ich die Situation beurteile nicht machen.
Wie gesagt leider fehlen mir die notwendigen Details um abschließend ein eindeutigeres Urteil abgeben zu können.

nip

Das kommt darauf an, was im Vertrag steht! Wenn dort steht, sechs Wochen bis … usw. dann ist es rechtens. Kündigungsfrist im Vertrag anschauen, die ist gültig!

Hallo,

entscheidend ist was im Vertrag steht. Wie lang ist die Kündigungsfrist, was ist geregelt. Üblich sind bspw. drei Monate (dann hätte die Kündigung am 30.1. zum 1.3. schon nicht mehr funktioniert, aber z.B. zum 1.4.).

Ich verwende immer eine Formulierung in der Art: „Hiermit kündige ich fristgemäß zum nächst möglichen Zeitpunkt, wie vertraglich vereinbart.“

Es ist aber grundsätzlich auch möglich, längere Kündigungsfristen zu vereinbaren. Mit der Unterschrift der Vereinbarung/des Vertrags bestätigt man diese. Es ist ja auch bspw. bei Telefonverträgen, Strom- oder Gaslieferverträgen usw. üblich, längere Fristen zu vereinbaren.

Es gilt nunmal Vertragsfreit und eine gesetzliche Kündigungsfrist greift erst dann, wenn kein Vertrag besteht oder wenn dieser fehlerhaft wäre. Das wäre zwar möglich, allerdings sichern sich Geschäftsleute hier meist ab und lassen sich beraten.

Grüße
who_knows

PS: 31. August ist ein komisches Datum, bei einer sechsmonatigen Frist wäre der 31. Juli maßgeblich.

Es kann natürlich sein, dass das Studio hier einen Monat herausschinden will. Evtl. beruft es sich darauf, dass die Kündigung nicht mehr im Januar (der 30. war ein Sonntag) zugangen ist, sondern im Februar. Da der 31. Januar allerdings ein Montag war, müsste der Zugang der Willenserklärung (also die Kündigung) noch in den Januar fallen (es sei denn das Fitnesstudio hatte über diese Zeit geschlossen).

PPS: einfach mal nachfragen. Vielleicht kommt ihr auch vorher aus dem Vertrag heraus, mglw. ein Versehen, kommt ja auch mal vor…

Hallo,
eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt es nicht.
Es kommt einzig un allein auf den Vertrag an - es sei denn, der ist sittenwidrig. Und das kann ich hier nicht erkennen.

Gruß
HaWeThie

Hallo Martin,

was sagen die Allgmeinen Geschäftsbedingungen zu Kündigungsfristen?

Wenn nichts darüber geschrieben steht gelten die gestzlichen Bestimmungen des BGB.

Grüße mki

Der Vertrag meiner Freundin mit
einem Fitnessstudio sollte sich am 1.3.2011 verlängern Sie hat
Ihren Vertrag am 30.01.2011 gekündigt. Bestätigt wurde Ihr die
Kündigung allerdings erst zum 31.08.2011. Ist das
rechtsgültig?

lg Martin Petter

Hallo,
das hängt von der Kündigungsfrist ab. Wenn die 3 Monate beträgt, dann war sie zu spät dran!

Guten Tag,

dies hängt von der Kündigungsfrist im Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen

G. Rudak

Hallo,

das kommt darauf an, was der Vertrag zur Kündigung aussagt. Die meisten Studioverträge sagen in etwa: Der Vertrag läuft bis zum 01.03.2011. Wird nicht bis zum 31.12.2010 gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um XYZ.

D.h., die Verträge laufen nicht automatisch aus und man kann sie nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kündigen.

Ohne genaue Kenntnisse eines Wortlauts kann man keine genaue Antwort geben, sorry.

Gruß
Nita