Mein Fitnessstudio plaudert gegen über meinen Verwandet aus das ich im Zahlungsverzug bin… Kann ich nun fristloskündigen? Liegt hier ein Datenschutz Missbrauch vor? Welche Rechte habe ich?
Ja Sie können etwas machen, zahlen Sie Ihre Rechnungen!
Sie schädigen Unternehmen und Mitarbeiter wenn Sie ein säumiger Zahler oder Nichtzahler sind nachhaltig. Dies ist nicht hinnehmbar, kann durch nichts auf der Welt entschuldigt werden. Wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruchen nehmen oder einen Vetrag unterzeichnen gehört es auch dazu diesen zu bedienen!
Mein Fitnessstudio plaudert gegen über meinen Verwandet aus
das ich im Zahlungsverzug bin… Kann ich nun
fristloskündigen? Liegt hier ein Datenschutz Missbrauch vor?
Welche Rechte habe ich?
Hallo, hier schneiden sich zwei unterschiedliche „Rechtskreise“. Der eine betrifft die vertraglichen Beziehungen zum Fitness-Studio, der andere betrifft das Datenschutzrecht und mögliche und mögliche Verletzung von Vorschriften.
Wenn Sie in Zahlungsverzug sind, müssen Sie den Vertrag sorgfältig prüfen, ob für Sie zu akzeptablen Bedingungen ein Kündigungsrecht besteht. Ich denke, Sie werden bald ein anwaltschaftliches Schreiben bekommen und dann einen Zahlungsbescheid zugestellt bekommen. Also sollten Sie nach einer Lösung schauen.
Das andere ist das „Traschverhalten“. Es ist zwar ärgerlich, dass Sie Gesprächstoff sind, daraus ergibt sich aber kein Kündigungsrecht. Nur in ganz extremen Fällen, kann ein datenschutzrechtliches Fehlverhalten zu einem außerordentlichen Kündungsrecht im Vertragsverhältnis führen. Ein solcher Sachverhalt kann aber hier nicht angenommen werden.
Es gibt den Straftatbestand der Beleidigung oder der üblen Nachrede. Hier ist die Strafverfolgung, wenn ein Tatbestand überhaupt unterstellt werden dürfte, nur im Privatklageverfahren möglich - und das kostet zunächst Ihr Geld. Allgemeine Tratscherei ist - so lästig dies auch ist - typischerweise kein Straftatbestand.
Ergebnis: Versuchen Sie, Ihre Schulden zu bezahlen und ein klärendes Gespräch mit den Mitarbeitern zu führen.
Gruss Siegfried.
Mein Fitnessstudio plaudert gegen über meinen Verwandet aus
das ich im Zahlungsverzug bin… Kann ich nun
fristloskündigen? Liegt hier ein Datenschutz Missbrauch vor?
Welche Rechte habe ich?
Danke für diese schwachsinnige Antwort… ich bin seit 4 Jahren bei diesem Fitnessstudio und nun das erste mal mit 14,40 Euro im Verzug weil ich meine Bank gewechselt habe…!
Hallo,
Informationen über das Zahlungsverhalten der Kunden sind personenbezogene Daten, die die verantwortliche Stelle (das Fitnessstudio) nur an Dritte übermitteln darf, wenn ein Erlaubnistatbestand vorliegt. Dieser könnte aus einer Einwilligung (liegt nicht vor), einer gesetzlichen Vorschrift (liegt nicht vor), einem Erfordernis im Rahmen der Vertragsdurchführung (liegt nicht vor) oder in einer Interessensabwägung (könnte evtl. vorliegen, aber eher nicht) bestehen.
Höchstwahrscheinlich hat also das Fitnessstudio Daten widerrechtlich übermittelt.
Das stellt sicher einen Vertragsverstoß dar, aber ob das für eine fristlose Kündigung reicht, kann ich nicht beurteilen, das ist eine vertragsrechtliche und keine datenschutzrechtliche Frage. Man könnte es versuchen und SCHRIFTLICH aus wichtigem Grund fristlos kündigen und als Begründung angeben, dass nach der erfolgten widerrechtlichen Datenübermittlung eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ob das vor Gericht halten wird, wenn das Fitnessstudio versucht, die restlichen Beiträge einzuklagen, kann ich nicht beurteilen. Die Frage ist, ob das Studio sich angesichts des eigenen Fehlverhaltens auf eine Klage einlassen würde.
Es könnte eine Schadenersatzforderung gegen das Studio in Betracht kommen, aber in diesem Fall dürfte ein Schaden schwer nachzuweisen sein.
Man könnte eine Beschwerde beim für das jeweilige Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einreichen, dann wird das Fitnessstudio zumindest zur Stellungnahme aufgefordert, ob dann auch gleich ein Bußgeld verhängt wird, kann ich nicht einschätzen.
Viele Grüße
Sebastian
Also aus meiner Sicht verstößt das Fitnessstudio damit gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Es dürfen personenbezogene Daten nicht einfach an dritte weiter gegeben werden. (auch Verwandte sind dritte Personen)
Ob dies zu einer fristlosen Kündigung reicht kann ich nicht sagen, dass geht eher in Richtung Vertragsrecht.
Sie können sich sicher auch mal an die Verbraucherzentrale wenden, evtl. können die Ihnen weiter helfen.
Hallo,
fristlose Kündigungen sind grundsätzlich nur aus „wichtigem Grund“ möglich. Ob das Ausplaudern Ihrer Zahlungsmoral dazu zählt, hängt von weiteren Tatbestandsmerkmalen ab.
Zum einen: stimmen die Angaben, sind Sie wirklich im Rückstand? Wie lange? Wie oft? etc.
Weiterhin: wem exakt wurden diese Angaben gegenüber in welchem Zusammenhang vom wem getätigt?
Handelt es sich um eine gedankenlose Äußerung oder war es schlicht „der letzte Ausweg, an Sie heranzukommen“?
Grundsätzlich könnte ein DS-Verstoß vorliegen, aber es kommt auch auf u.a. o.g. weitere Merkmal an. Natürlich können Sie sich an die DS-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden, in welchem das Fitness-Studio seinen Sitz hat (Kontaktdaten im Internet unter „LDI“ und Bundesland). Aber die werden Ihnen die gleichen und noch mehr Fragen stellen.
Ob das in dieser Situation zielführend ist, über den LDI vorzugehen, kann ich ohne weitere Details aus der Ferne nicht beurteilen.
Sie sollten vorher auf jeden Fall die o.g. Fragen wahrheitsgemäß beantworten können. Eine Anfrage wie hier wird beim LDI nicht ausreichen, vor allem, wenn sie unpersönlich daher kommt.
Gruß
Hi,
die Weitergabe (auch mündlich) von derartigen In- formationen verstößt auf jeden Fall gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Ob das zur fristlosen Kündigung ausreicht weiß ich ehrlich gesagt nicht. Da kann dir vermutlich nur ein Rechtsanwalt weiter helfen.
Ich würde erst mal ohne Anwalt den Studiobetreiber direkt damit konfrontieren und schauen wie er reagiert.
Am wichtigsten ist allerdings, dass deine Verwandten dazu stehen, dass sie die Info so vom Studio bekommen haben. Sonst hast du schlechte KArten weil nicht beweisbar.
Hoffe, dass hilft ein wenig.
Gruß
Ulliyo
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das ich im Zahlungsverzug bin… Kann ich nun
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Welche Rechte habe ich?
Grüß Gott.
Klar liegt hier ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor.
Ich empfehle, Dich an die für Dich zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden: http://www.bfdi.bund.de/DE/AnschriftenUndLinks/AufsB…
Was die Kündigung Deines Vertrages angeht: Ich bin kein Rechtsanwalt und kann Dir daher nicht raten.
Gruß
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