Liebe/-r Experte/-in,
ich habe schon viel in Foren darüber gelesen…aber nichts eindeutiges gefunden.
Mein Vertrag läuft noch 8 Monate und ich ziehe in 4 Wochen um…meine neue Wohnung ist dann ca. 19km vom Studio entfernt, generell nicht so schlimm, aber ich habe keinen Führerschein und hätte jetzt hier in Freiburg ca. 5 Studios in näherer Umgebung und müsste jetzt aber zum alten Studio einen Weg von ca. 45 min mit öffentl. Verkehrsmitteln auf mich nehmen. Gilt dies evtl. als unzumutbar? Wie wird das definiert?
In den ganzen Foren die ich durchgelesen habe, wurde nie etwas genaues zur Entfernung geschrieben, manche gaben an, dass 20km als Kündigungsgrund reichen, manche meinten 30km… gibt es hierzu eindeutige Urteile oder Gesetze? In meinem Vertrag steht 30km…
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten!
Julia Maurer
Hallo,
zufällig arbeit ich in einem studio 
also grundsätzlich fallen alle „schwierigkeiten“ eines umzugs in deinen verantwortungsbereich. Es giebt leider keine eindeutige regelung von gesetzkicher seite. Aber es gibt sicherlich ne möglichkeit. Auf jedenfall sopllte hier Rücksicht genommen werden, dass du einen langen anfahrtsweg hast aber ob das unzumutbar ist kann ich nicht genau sagen. Also bei uns im studio ist umzug ein Kündigugunsgrund ab 20km aber das ist je nach studio verschieden eine einheitliche Regelung gibt es nicht…
aber es gibt sicherlich möglichkeiten z.b. ein angehöriger übernimmt deinen vertrag bis zum Ende der Laufzeit
vereinbare einfach nochmal einen termin im studio und schildere deine situation sollten sie garnet drauf eingehen kannst du immer noch einen anwalt bemühen… (wenn sichs lohnt)
auch der grund des umzugs ist wichtige (z.B. wg. Arbeit oder „reines“ Privatvergügen")?
Du kannst natürlich auch schriftlich kündigen wahrscheinlich wird man die kündigung net anerkennen
Wenns noch fragen gibt schreib einfach nochmal
LG Mario
Hallo,
also die Sache ist die:
Jedes Amtsgericht hat eine alleinige Entscheidungsmacht und kümmert sich oft nicht um andere Entscheidungen. Ihnen klar zu sagen, ob Sie auf dem Rechtsweg aus dem Vertrag kommen, ist also nicht möglich. Mein Vorschlag, sprechen Sie mit der Geschäftsleitung der Firma und versuchen eine Lösung zu finden. Sie können auch den anderen Weg wählen und der Firma klipp und klar schreiben was Sache ist und die sofortige Kündigung vornehmen. Sie werden dann hören, ob es eine vorzeitige Beendigung gibt. Wie gesagt, wenn Sie einen Prozess durchführen wollen, müssen Sie mit einem Vergleich vor Gericht oder auch mit einer Niederlage rechnen. Da gibt es keinen, der Ihnen 100prozentige Aussagen macht. Wenn doch, können Sie damit auch auf die Nase fallen. Ich habe über 45 Jahre Prozesserfahrung und könnte Ihnen die dollsten Dinge berichten.
MfG
PB