Fitnessstudio kündigt und fordert Gesamtsumme trotz Umzug

Hallo zusammen,also folgendes:stuck_out_tongue:erson K ging ab August 2012 ins Fitnessstudio und unterschrieb einen Vetrag von 2 Jahren.

Im persönlichen Gespräch wurde der Person K zugesichert, dass dieser bei einem Umzug von 50 Kilometern (oder mehr) auch aus wichtigen Grund -jederzeit- kündigen kann.

Kunde K schrieb dem Fitnessstudio ein halbes Jahr später einen Brief und bat um Kündigung aus wichtigen Grund, da Person K nun über 50 Kilometer vom Studio umgezogen ist.

Nach einem halben Jahr erreichte Person K unter der neuen Anschrift einen Brief von einem Inkassounternehmen, der für das Fitnessstudio die Beiträge bis zum eigentlich geplanten Ablauf des Vetrages (etwas weniger als 24 Monate) nun in einer Summe einfordert.

Sie geben weiterhin an, dass das Fitnessstudio dem Kunden K (!) gekündigt habe, da Zahlungen nicht eingingen. Dieses ist lt. den AGB’s auch konform.

Person K kontaktierte das Inkassounternehmen und teilte ihnen über den ausgehenden Brief (Kündigung aus wichtigen Grund, da Umzug) mit und machte auch aufmerksam, dass sie (Inkassounternehmen) ihn ja ebenfalls unter seiner neuen Adresse erreicht haben, die weit über 50 Kilometern vom Fitnessstudio entfernt ist.

Das Inkassounternehmen bat Person K mit, dass dieser einen Nachweis über den Versand einreichen solle, da lt. Fitnessstudio dort kein Brief eingang.

Person K hat jedoch keinen solchen Versandnachweis.

Kann Person K dennoch -trotz Kündigung seitens des Fitnessstudios- die Gesamtforderung ablehnen und muss nur den kleinen Betrag bis zum Umzug nachzahlen?

Person K ist wirklich am verzweifeln…

Wer immer und aus welchem Grund auch immer, einen Verttrag kündigt, der braucht eine Bestätigung dieser Kündigung.

Ansonsten kann er fast sicher sein, dass der Vertrag weiter läuft.

Hier dürfte höchstens auf dem Kulanzweg noch etwas zu machen sein.

GN.

Mo9n,

1.Vertrag ist vertrag (da bringt auch eine mündliche absicherung nichts, wenn es schriftlich fest gelegt ist)

aber person K hat doch eigentlich glück…:

Kann Person K dennoch -trotz Kündigung seitens des Fitnessstudios- die Gesamtforderung ablehnen und… muss nur den kleinen Betrag bis zum Umzug nachzahlen?

Verstehe ich nicht…

oder hat person k angst wegen Inkasso(Moskau)…

Wenn person K seinen gläubiger bezahlt hat, muss person G nur noch dem inkasso U. bescheid geben…

aber ich vermute das dass inkasso U. person K eine eigene rechnung ausstellen könnte…

Wer immer und aus welchem Grund auch immer, einen Verttrag
kündigt, der braucht eine Bestätigung dieser Kündigung.

Also das ist mir neu, ich dachte immer es reicht, wenn der Zugang zu beweisen ist?!

Ansonsten kann er fast sicher sein, dass der Vertrag weiter
läuft.

Was macht man denn dann als Vermieter, wenn man seine renitenten Mieter wegen anhaltenden Zahlungsverzugs kündigt, und diese aber die Kündigung nicht bestätigen wollen?

[…]

Grüße
T.

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Moin,

1.Vertrag ist vertrag (da bringt auch eine mündliche
absicherung nichts, wenn es schriftlich fest gelegt ist)

Den Hinweis verstehe ich nicht, denn in dem genannten Fall beruft sich das FS doch darauf, dass die Kündigung nicht einging. Die Möglichkeit, aufgrund des Umzugs zu kündigen wird gar nicht bestritten?!

aber person K hat doch eigentlich glück…:

Inwiefern?

Kann Person K dennoch -trotz Kündigung seitens des
Fitnessstudios- die Gesamtforderung ablehnen und…

Viele Punkte am Ende gefalen Dir wohl?

muss nur den kleinen Betrag bis zum Umzug nachzahlen?
Verstehe ich nicht…

oder hat person k angst wegen Inkasso(Moskau)…

Ich verstehe diese Frage nicht. falls es denn überhaupt eine sein sollte?!

Wenn person K seinen gläubiger bezahlt hat, muss person G nur
noch dem inkasso U. bescheid geben…

Ich würde hier erstmal rausfinden, wer genau der Gläugiger ist, Forderungen können verkauft werden.

aber ich vermute das dass inkasso U. person K eine eigene
rechnung ausstellen könnte…

Wofür? Welche Dienstleistung wurde beauftragt und erbracht?

Grüße
T.

P.S.: mir ist aber noch nciht klar, was die Zahlungen mit dem Umzug zu tun haben? Sind hier Lastschriften zuück gebucht worden?

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Hallo,

also soweit ich es in Erinnerung habe, ist eine Kündigung einseitig und empfangsbedürftig. Sie bedarf also keiner Bestätigung! Muss aber (ich glaube nachweislich) bei dem Empfänger eingegangen sein!
Jetzt ist natürlich die Frage, wer die Beweislast trägt. Wenn es keine Kopien des Schreibens und/oder Eingangsbestätigungen gibt, sieht das ganze eher schlecht aus.

Ich habe auf diesem Gebiet wenig Erfahrung, was ich aber gelernt habe ist, dass es meistens nur 4 Optionen gibt.

  1. man versucht es mit Konversation und kommt vielleicht auf Kulanz aus der Sache raus (das passiert aber eigentlich fast nie)
  2. man zielt auf eine Verringerung des Gesamtbetrages ab und muss eventuell weniger bezahlen, darauf lassen sich Inkassos häufig ein
  3. man zahlt
  4. man geht vor Gericht (das hat in meiner Umgebung nie einer versucht, keine Ahnung wie da die Chancen stehen)

Leider kann ich hier sonst nicht viel beitragen.

liebe Grüße
Killermiau

Wer immer und aus welchem Grund auch immer, einen Vertrag
kündigt, der braucht eine Bestätigung dieser Kündigung.

Also das ist mir neu, ich dachte immer es reicht, wenn der
Zugang zu beweisen ist?!

Wenn der Zugang zu beweisen ist, ist das auch eine Art Bestätigung. Und wenn die Kündigung rechtens ist, reicht das natürlich.

Ansonsten kann er fast sicher sein, dass der Vertrag weiter
läuft.

Was macht man denn dann als Vermieter, wenn man seine
renitenten Mieter wegen anhaltenden Zahlungsverzugs kündigt,
und diese aber die Kündigung nicht bestätigen wollen?

Dann braucht es eben Zeugen. Ansonsten…
Wenn die Mieter behaupten, dass sie die Kündigung nicht erhalten haben, könnte es für den Vermieter erstmal gewisse Schwierigkeiten mit sich bringen.