Fitnessstudio Kündigung bzw. Sonderkündigung

Fitnessstudio Kündigung bzw. Sonderkündigung in der Coronakrise

Hallo

1- Muss den kompletten monatlichen Beitrag bei Fitnessstudio nach Coronakrise gezahlt werden, obwohl die Leistung des Studios nach der Coronakrise nicht dieselbe ist. Z. B. Die Anzahl der Kurseteilnehmer ist eingeschränkt (15 nur), und man muss sich vorher anmelden, ansonsten wird der Teilnehmer nach Hause geschickt. Des Weiteren Sauna, Duschen, Getränke entfallen, einige Kurse finden statt, Öffnungszeiten über einen Monat kurzer als sonst … etc. Seit 13.06.2020 wird umgebaut. Es betrifft Sauna- Duschen- und Umkleidenbereich. Es daurt bis Septeber 2020. Es wurde provisorisch ein kleines Badzimmer und Umkleide - Nische zur Verfügung gestellt.

2- Wegen der erwähnten Lage im Studio und aber auch der Hygiene habe ich am 16.05.2020 eine Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung ausgehändigt, obwohl in meinem Vertrag drei Monate Kündigungsfrist steht. Heute habe ich zum dritten Mal angerufen und nach der Bestätigung des Kündigungs gefragt. Man hat mir gesagt, dass es im System steht, und die Kündigung tritt erst im September statt. Ich habe selbstverständlich wegen der erwähnten Sachverhalt ablehnend reagiert: des Weiteren habe ich im Voraus für Monat März bezahlt, und das Fitnessstudio war wegen Coronakrise am 16.03.2020 geschlossen.

Kann ich im Bezug auf unsere aktuelle Lage (Coronakrise), Minderleistung des Studios und Umbau wichtige Bereiche eine Sonderkündigung einreichen? Was ist mit der Hälften des bezahlten Betrag von März?

ich bitte um Euere Hilfe und bedanke mich im Voraus.

Stars

Lies mal:

Sonderkündigung ist nicht, für die Zeit der nicht (vollständig) möglichen Nutzung kannst du aber was zurück bekommen.