Fitnessstudio kündigt außerordentlich dem Trainer. Kundin durch Trainer angeworben. Sie muss bleiben. Was nun?

Hallo,

ich habe vor Kurzem ein Fitnessstudio fürs das Personal Training angefragt, ob ich meine Dienstleistung dort anbieten darf. Ich bekam die Zusage.
Kurze Zeit davor hat mich eine Anfrage erreicht, bei der eine Kundin A mit mir nur dann trainiert, wenn ich in dem Studio auch mein Training anbiete. Daher habe ich das Fitnessstudio kontaktiert. Eine weitere Kundin B habe ich selbst dort angemeldet, mit Ihren Personalien, mit meinen Kontodaten.
10 Tage nach meiner Anmeldung erreicht mich eine Post „Das Studio lehnt meine Mitgliedschaft aus betrieblichen Interessen“ ab. Kundin A springt ab: Verdienstausfall 7.000€. Kundin B muss in dem Studio angemeldet bleiben, weil vor Ort der Vertrag unterschrieben wurde. Heißt: Die wollen von mir 1 Jahr lang den Beitrag abbuchen.

Was soll ich in diesem Fall machen?

War das ein mündlicher Vertrag?
Was wurde im Einzelnen dazu verhandelt?
Solche Situationen, wie die von dir beschriebenen, sind ja nicht völlig abwegig - wurden dafür Regelungen getroffen? Wenn nicht - dann sieht es wohl mau aus…

IANAL

Gruß, Diva

Aber Kundin B hat nicht unterschrieben und hattest du eine schriftliche Vollmacht, für B den Vertrag abzuschließen ?
Selbst wenn, B könnte den Vertrag m.E. wegen Irrtums widerrufen. Wegfall der Geschäftsgrundlage. Es war ja ausdrücklich gewünscht das Du als Trainer dort arbeitest.
Es war keine Mitgliedschaft im Studio gewünscht.
Obwohl, warum muss man sich im Studio anmelden, wenn du dort deine Dienstleistung anbieten willst. Die bist doch nicht angestellt dort oder ? Du nutzt deren Räume und bietest deinen Kurs an.

es ist alles ein bisschen undurchsichtig.

Und zum Schadenersatz ?
Das kommt nur auf den Vertrag mit dem Studio an, was war vereinbart, welche Kündigungsfristen usw. daraus ergäbe sich dann ggf. ein Anspruch, ganz allgemein.

MfG
duck313