Fitnessstudio - neue Geräte - Vertragsänderung notwendig?

Hallo,

folgender hypothetischer Fall sei gegeben:

Es existiert ein Vertrag zwischen einem Menschen und einem kleinen Fitnessstudio. Die Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten ist bereits längst abgelaufen, die automatische Verlängerung des Vertrages beträgt jeweils 3 Monate wenn nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Diese kurze Verlängerung war ausschlaggebend für den Menschen den Vertrag zu unterschreiben.
Soweit so gut.

Nun modernisert dieses Fitnessstudio. Bisher waren ältere Kraftgeräte mit manueller Einstellung der Gewichte und auf den Körper des Trainierenden vorhanden. Nun kommen topaktuelle Kraftgeräte dazu. Diese bieten nicht nur die automatische Einstellung der Geräte auf den Trainierenden, sondern auch die Sammlung der Daten in einer Cloud, dadurch z.B. Abruf der Trainingsdaten von Laptop / Smartphone des Trainierenden, Trainerzugriff auf Trainingsdaten, Trainingsanalyse, etc. pp. Ebenso werden die zu bewegenden Gewichte automatisch vom Gerät eingestellt und regelmäßig angepasst.
Dazu ist ein Transponder notwendig der den Trainierenden identifiziert.
Soweit so gut.

Nun ist es verständlich, dass das Fitnessstudio die Mietkosten des Transponders an den Menschen weitergeben möchte. 60 Euro pro Jahr sind verschmerzbar (darum soll es auch garnicht gehen). Um dies zu erreichen bittet das Fitnessstudio nun den Menschen einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Nicht nur die 60 Euro pro Jahr sind da aufgeführt, sondern auch eine um 3 Euro pro Monat höhere Nutzungsgebühr des Fitnessstudios (auch das wäre nicht das Problem). Aber ebenso ist eine neue Erstlaufzeit und eine neue Verlängerung aufgeführt: Erstlaufzet 24 Monate, Verlängerung um jeweils 12 Monate!
Klar ist: das wird so nicht vom Menschen unterschrieben. Das Fitnessstudio sagt, das wäre kein Problem, dann bleib alles beim Alten, dann gibt’s keinen Transponder, somit ist die Nutzung der neuen Geräte nicht möglich.

Nur vorab:
Bevor der Mensch sich nun aufregt ist’s ihm lieber egal. :wink:

Aber:
Wie sieht es rechtlich aus?
Könnte der Mensch darauf bestehen (klagen), dass er die neuen Kraftgeräte auch nutzen kann bei jährlicher Zahlung von 60 Euro für den Transponder?
Nochmals hier die relevanten Daten aus dem Vertrag:

"Name, Adresse, etc…

Nutzungsgebühr: Laufzeit 6 Monate x Euro
In der Nutzungsgebühr sind enthalten: HKL-Geräte, Kraftgeräte, Erfrischungsgetränke, Kurse, Duschen. Gesamtbetrag: x Euro
1.) Der Mietvertrag beginnt am xx.xx.xxxx und hat eine Erstlaufzeit von 6 Monaten.
2.) Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Mietvertrag jeweils um 3 Monate, wenn er nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
3.) Garderobenschränke: <…>
4.) Kurse: <…>
5.) Der Vertragnehmer trainiert und nutzt alle Geräte nach gründlicher Einweisung auf eigene Gefahr. <…>
6.) Glasflaschen und Rauchverbot <…>
7.) Kinder <…>

Einzugsermächtigung <…>"

Zusatzfrage:
Könnte der Mensch darauf bestehen (klagen), dass er auch die neuen Geräte OHNE die 60 Euro Jahresgebühr für den Transponder nutzen kann?

Eine Bitte:
Der Mensch will wirklich kein Fass aufmachen (man soll sich ja noch in die Augen schauen können und gerne ins Fitnessstudio gehen), würde nur gerne die kurze Vertragsverlängerung vn 3 Monaten behalten. Aber wegen des „in die Augen schauen“ und „gerne hingehen“ ist der Mensch meilenweit davon entfernt zu klagen. Es interessiert ihn die rechliche Lage „nur“ theoretisch - wenn’s dazu allerdings schon Urteile gibt, dann gerne auch die! :wink:

Wie schon oben gesagt: bevor er sich aufregt ist’s Mensch wirklich lieber egal. :slight_smile:

In diesem Sinne schon mal Danke für’s Lesen bis hierher und Danke vorab für eure Antworten!

Grüßle,
Tinchen

Mit was wird denn die neue Laufzeit begründet?

Hallo,

der Altvertrag ist beiderseitig zu erfüllen. Wenn durch die Anschaffung neuer Geräte - und damit doch wohl auch die Abschaffung vieler Altgeräte - die Nutzbarkeit des Studios eingeschränkt wird, könnte sich sogar ein Sonderkündigungsrecht ergeben.
Auf jeden Fall besteht keine Pflicht, den neuen Vertrag zu unterschreiben.
Man hat aber auch kein Recht, das der Neuvertrag individuell angepasst wird.

Friss oder stirb - oder frag nochmal nach, ob man nicht doch den Neuvertrag mit kurzer Kündigungsfrist anbieten kann.

lach
Begründet wird eigentlich garnicht.
„Ist ok wenn du nicht unterschreiben willst. Dann bleibt alles beim alten“

Grüßle,
Tinchen

Nein, es wurden keine Altgeräte abgeschafft, nur etwas enger zusammengerückt.

Dass ein neuer Vertrag nicht unterschrieben werden muss ist klar. Es geht darum, dass der bestehende Vertrag die Nutzung der „Kraftgeräte“ mit einschließt. Auch die der neuen Geräte?

Grüßle,
Tinchen

Hallo,
Dein Vertragspartner schuldet Dir das, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurde. Das waren - anzunehmenderweise - „normale“ Geräte ohne Firlefanz in einwandfreiem Zustand. Darauf hast Du während der normalen Vertragslaufzeit auch einen Anspruch. Auf mehr allerdings nicht. Kommen nun weitere bessere Geräte ins Haus, sind die erstmal nicht Bestandteil Deines Vertrages, außer sie ersetzen davon welche. Das scheint nicht der Fall. Also läuft Dein Vertrag weiter für die Geräte, die dort Bestandteil waren und „gut is“.

Falls es Dich tröstet: das ist bei Fitnesstudios eher die Regel als die Ausnahme. Siehe so „tolle“ Neuerungen wie den Flexistab - von dem heute kaum noch einer spricht -, der Power Plate oder dem Hype des Vorjahrens „EMS“. Das gibts dann für „kleines Geld zusätzlich“ als neuesten Schrei bis es jeder anbietet.

Veränderungen für Neuverträge unterliegen natürlich der Vertragsfreiheit. Er könnte Dir auch „ordentlich“ kündigen, wenn ihm nicht mehr zuzumuten wäre, „nur wegen Dir“ vermeintlich „alten Mist“ vorzuhalten (siehe die Spielchen der Telekom bei der Umstellung auf IP-Telefonie). Die längeren Laufzeiten und geänderten Kündigungsfristen sind bei Neuverträgen m.E. ebenfalls Teil der Vertragsfreiheit.

Gruß vom
Schnabel

Ist doch super. Ich finde diese Zirkelgeräte sowieso schrecklich. Gibt es neben den alten Geräten auch einen Freihantelbereich? Einen Seilzugturm? Damit zu trainieren ist, wenn man es korrekt ausführt, viel besser als diese Milon & Co. Zirkel.

Nein, die Neugeräte darfst Du nicht benutzen.

Dein Vertrag kann nur die Geräte umfassen, die bei Vertragsschluss vorhanden waren.
Hätte man die Altgeräte entfernt und durch neue ersetzt, dann dürftest Du sie benutzen (Ersatzbeschaffung).
Auch wenn sie einen „Mehrwert“ böten.

Hier hat man aber zusätzliche Neugeräte beschafft, die kannte dein Vertrag nicht (wie auch !), die dürften dann auch zusätzlich Geld kosten. Neuangebot halt.

Preiserhöhungen des Beitrags sind immer möglich, jeder Vertrag sollte dazu Klauseln enthalten (Man hat dann aber immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn man das nicht bezahlen will).

Änderungen des Vertrags (Kündigungsfristen) muss man nicht hinnehmen.
Altkunden behalten ihre Frist, Neukunden bekommen Neuvertrag mit neuer Frist.
Das ist doch problemlos machbar.

MfG
duck313

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