Fitnessstudio -Rücktrittsrecht - Illegale Klausel?

„Innerhalb von 2 Wochen kann man von der Mitgliedschaft mit Gültigkeit zum Ende des ersten Mitgliedschaftsmonats zurücktreten. Der erste Monatsbetrag und noch einige andere Beträge werden nicht zurückerstattet.“

Ok, ist diese Klausel wirklich „rechtens“, sprich, muss ich wirklich alle angegeben Beträge nachzahlen?
Ich habe fristgerecht gekündigt und die Dienstleistungen, die mir berechnet wurden, nie in Anspruch genommen (u.a. ein „Medizinisches Begleitpaket“ für 90€).
Des weiteren habe ich den Betrag nie überwiesen… sondern er wurde mir anderthalb Wochen nach der Kündigung abgebucht (ja, ich war so dumm, Einzugsrecht zu erteilen). „Zurückerstatten“ ist doch der völlig falsche Begriff dafür, oder?

hallo

ich arbeite zufällig in einem fitnessstudio.
sei froh,dass es überhaupt ein rücktrittsrecht gibt. denn normalerweise sind studioverträge binden ein 14 tägiges rücktrittsrecht sieht das gesetz nicht vor. natürlcih kann man sich streiten inwieweit dem studio kosten enstanden sind oder nicht. aber wenn du es so unterschreiben hat gilt es auch so

lg Mario