Hallo,
angenommen, jemand hat einen Vertrag zur Nutzung eines Fitnessstudios.
In diesem Studio sorgen einige wenige Mitarbeiter ständig für Durchzug,
was einigen (älteren) Gästen (60+) nicht zusagt (z. B.bei oder nach schweißtreibenden Übungen).
Wie sieht eine rechtliche Beurteilung über diesen Zustand (Durchzug) aus?
In den AGB steht natürlich nichts zum Thema drin !
Wünschenswert sind Antworten von Kennern dieser Materie.
MfG *Silberrücken*
Und ständiges Musikgedudel…
… das geht mir ganz heftig auf den Wecker.
Aber grad fällt mir ein, ich muss mir das ja nicht antun.
Rochus
Und im Schwimmbad ist es auch viel zu kalt.
http://www.wz-newsline.de/lokales/krefeld/senioren-f…
Ältere Menschen frieren schneller und sind anfälliger für Krankheiten. Allerdings ist Querlüften das Mittel der Wahl, umweltfreundlich den Schweissgeruch zu bekämpfen. Da sollte daher in einem Studio im Sinne aller Gäste üblich sein und kein Mangel der Studioleistung. Einen Tod muss man sterben, bevor also alle erstunken sind…
VG
EK
In diesem Studio sorgen einige wenige :Mitarbeiterständig für Durchzug,
was einigen (älteren) Gästen (60+) nicht zusagtWie sieht eine rechtliche Beurteilung über diesen
Zustand (Durchzug) aus?
In den AGB steht natürlich nichts zum Thema drin !
Natürlich nicht. Geregelt ist das in der Durchzugsverordnung für Fitnesstudios (Duzufi) von 1957, $$ 104-116. Jeder Fachanwalt kann weiterhelfen.
Hier aber noch Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung:
Wenn’s zieht, könnte man das Fenster (Tür/Vorhang vor nem Loch in der Wand) einfach selbst schließen.
Man könnte die wenigen Mitarbeiter gezielt darauf hinweisen, dass es zieht und darum bitten, die Fenster während der eigenen Trainingszeit geschlossen zu halten oder die Klimaanlage zu drosseln.
Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn diese Mitarbeiter einem solcherart begründetem Kundenwunsch nicht nachkämen. Falls doch, sollte ein kurzes Gespräch mit der Geschäftsführung für schnelle Abhilfe sorgen. Falls nicht, sollte die schnelle Kündigung für Abhilfe sorgen. Gute Studios gibt es heute genug.
Broermeyer
Hallo,
In diesem Studio sorgen einige wenige Mitarbeiter ständig für
Durchzug,
ist ja Aufgabe der Mitarbeiter, sich um das Lüften zu kümmern.
was einigen (älteren) Gästen (60+) nicht zusagt (z. B.bei oder
nach schweißtreibenden Übungen).
In einem Fitness-Studio wird wohl immer eine Gruppe Menschen trainieren, die müssen sich wohl oder übel einigen, Lüften ohne Durchzug geht genausowenig, wie kein Gestank ohne Lüften.
Wie sieht eine rechtliche Beurteilung über diesen Zustand
(Durchzug) aus?
In solche Angelegenheiten kann / sollte sich der Gesetzgeber wohl nicht einmischen. Die Kunden sollten zusammen mit den Mitarbeitern und zur Not der Geschäftsleitung eine gütliche Lösung finden.
In den AGB steht natürlich nichts zum Thema drin !
Wünschenswert sind Antworten von Kennern dieser Materie.
MfG *Silberrücken*
Eine ordentliche Lösung ist hier im Interesse der Kunden zu finden. Wenn es der Geschäftsleitung des Fitness-Studios nicht gelingt, würde ich fristgerecht den Vertrag kündigen.
Ich glaube nicht, dass der Betreiber hier keine Einigung will, schließlich geht es um den guten Ruf. Eine schlechte Mund-zu-Mund-Propaganda ist das Schlimmste überhaupt…
Viele Grüße
Holygrail