Hallo!
Jemand hat einen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet folgende Sondernutzungsbedingungen (Sonderangebot):
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Einmalzahlung im Voraus für 12 Monate (Beginn Juni 2006, Ende Juni 2007)Die 12 Monate werden als Grundlaufzeit bezeichnet.
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In der Grundlaufzeit gibt es keine Pausenmonate.
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Der Vertrag kann 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich automatisch.
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Die Kündigung kann nur zum Ende eines Kalendermonats erfolgen.
Jemand kündigt diesen Vertrag vorzeitig (zum 30.04.2007) aus Krankheitsgründen (Bandscheibenvorfall).
Wäre das Studio verpflichtet die restlichen 2 Monate (Mai und Juni) zu erstatten oder könnte es sich auf die vereinbarten Sondernutzungsbedingungen berufen?
Bei Abschluss des Vertrages wäre Seitens des Personals mündlich erwähnt worden, dass ein vorzeitiger Ausstieg wergen Krankheit und sog. Pausenmonate nicht möglich sind.
Wäre so etwas rechtlich überhaupt haltbar?
Gruß
Maria