Fitnessstudio vorzeitig kündigen. AGB unklar

Fitnessstudio vorzeitig kündigen. AGB unklar.

Angenommen es wurde von einer Person, sagen wir Heinz, ein 24 monatiger Vertrag mit Fitnessstudio First Fitness (…) abgeschlossen.

Heinz will nun vorzeitig aus dem Vertrag raus, wegen fehlender Kohle/Zeit/Motivation…

Nun hat Heinz die AGB’s von FF gecheckt und dort keinerlei Kündigungsvorschriften gefunden.

Öffnen sich an dieser Stelle „riesige“ rechtliche Lücken für Heinz??
Er hat auch vorher schon im Internet gelesen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt den Vertrag zu kündigen… z.B. Umzug, Krankheit (bzw. ärztliches Attest…)

Was wäre jetzt das klügste für Heinz??
Kennt jemand die Rechtslage bei fehlenden Details in den AGB’s?
Was ist der beste Weg den Vertrag vorzeitig zu kündigen??

Danke und ein schönes Wochenende :smile:

Hallo TurtlePark,
verkauf Deinen Vertrag stundenweise an Deine Freunde.
Gruß Lennonmac

Hallo TurtlePark,

sorry, kann dir bei diesem Sachverhalt leider nicht weiterhelfen.

VG Antigone

Hallo,
ich glaube nicht, dass in den AGB’s nichts zur Kündigungsfrist steht.
Aber unabhängig davon dürfte eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren, trotz der Regelung im § 309 Nr. 9 BGB, unwirksam sein.
Jedenfalls sieht die Rechtsprechung das mehrheitlich so. Es gibt da vielfältige Entscheidungen, einfach mal googeln.
Das hat zur Folge, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit läuft. In einem solchen Fall sehen die Gerichte meist eine Kündigungsfrist von 1 Monat als angemessen an.
Gruß Jürgen

Hallo,

es ist kaum vorstellbar, dass es in deren AGBs keinen Passus zur Kündigung gibt.
Da ja schon gesagt wurde, dass es sich um einen 24-monatigen Vertrag handelt, kann es vlt. auch sein, dass dieser Vertrag keine Extra-Kündigungszeiten ausweist, da er automatisch nach 24 Monaten endet (z.B. durch Formulierungen wie „wird fest für einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen“). Es wäre dann interessant, zu sehen, was im Vertrag zu einer Beendigung (!) nach 24 Monaten steht. Meist sind dort Passagen wie z.B. „wenn dieser Vertrag nicht 3 Monate vor dem Ende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr“ (oder ähnliche Formulierungen).

Vorzeitig kommt man dann - möglicherweise - durch ein ärztliches Attest (und das vlt. auch nur aus Kulanzgründen - also immer noch ohne rechtlichen Anspruch auf Entlassung aus dem Vertrag!) 'raus.
Bei mir war das so, dass ich damals über den Weg des Attestes vorzeitig aus dem Sportverein(-Vertrag) ausgeschieden bin - das hatte glücklicherweise da so geklappt.

Gruß

Wenn etwas (die Kündigung, besondere Umstände zur Vertragsauflösung-Umzug,Krankheit-, etc.) weder in den AGB’s noch sonst wo auftaucht, dann greifen Gesetzte, wenn vorhanden. Und das Gesetzt sagt in diesem Fall Vertrag ist Vertrag und ist bindend für beide Parteien. Für Heinz jetzt schlecht. Heinz könnte dem Vertragspartner um eine vorzeitige Kündigung bitten. Der Vertragspartner muss aber nicht darauf eingehen. Tut mir Leid. Habe keine bessere Erklärung. Vielleicht kann Heinz einen Erstzmann/Ersatzfrau schicken.

ich habe hier auch gerade einen vertragsbeispiel liegen, das mich sehr nachdenklich stimmt, eben wegen fehlender subjektiver kündigungsmöglichkeiten.
oft schließt man den vertrag beim probetraining ab.
das probetraining wird als „aktion“ beworben.
dann wäre es meineserachtens eine „werbeveranstaltung“.
(Geschäftsabschluss in den Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmens, in die der Konsument vom
Unternehmer durch persönliches Ansprechen auf der Straße gebracht wurde.)
Der Rücktritt muss schriftlich und spätestens binnen einer Woche nach Zustandekommen des Vertrages
erklärt werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich der Rücktritt mit eingeschriebenem Brief. Einschreibezettel