Fitnessstudio vorzeitig kündigen. AGB unklar

Angenommen es wurde von einer Person, sagen wir Heinz, ein 24 monatiger Vertrag mit Fitnessstudio First Fitness (…) abgeschlossen.

Heinz will nun vorzeitig aus dem Vertrag raus, wegen fehlender Kohle/Zeit/Motivation…

Nun hat Heinz die AGB’s von FF gecheckt und dort keinerlei Kündigungsvorschriften gefunden.

Öffnen sich an dieser Stelle „riesige“ rechtliche Lücken für Heinz??
Er hat auch vorher schon im Internet gelesen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt den Vertrag zu kündigen… z.B. Umzug, Krankheit (bzw. ärztliches Attest…)

Was wäre jetzt das klügste für Heinz??
Kennt jemand die Rechtslage bei fehlenden Details in den AGB’s?
Was ist der beste Weg den Vertrag vorzeitig zu kündigen??

Danke und ein schönes Wochenende :smile:

verträge sind einzuhalten, nur weil in den agb kein vorzeitige kündigungsmöglichkeit steht, bedingt das kein recht.

Hallo,

Angenommen es wurde von einer Person, sagen wir Heinz, ein 24 monatiger Vertrag mit Fitnessstudio First Fitness (…) abgeschlossen.

ich frage mich jedesmal, wie sowas passieren kann.

Nun hat Heinz die AGB’s von FF gecheckt und dort keinerlei Kündigungsvorschriften gefunden.
Öffnen sich an dieser Stelle „riesige“ rechtliche Lücken für Heinz??

Nö, wenn es tatsächlich keine geben sollte, dann gelten automatisch die gesetzlichen, also im BGB definierten.

Er hat auch vorher schon im Internet gelesen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt den Vertrag zu kündigen… z.B. Umzug, Krankheit (bzw. ärztliches Attest…)

Das wären dann Gründe für eine außerordentliche Kündigung, wenn denn die Gründe tatsächlich vorliegen und als ausreichend anerkannt werden.

Was wäre jetzt das klügste für Heinz??
Kennt jemand die Rechtslage bei fehlenden Details in den AGB’s?

Dann gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen.

Was ist der beste Weg den Vertrag vorzeitig zu kündigen??

Da der beste Weg schon längst verlassen wurde, bleibt nur noch die Erfüllung des Vertrages und Kündigung zum Laufzeitende für den Fall, dass eine automatische Verlängerung vorgesehen ist.
Wenn die Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen, dann eben aus diesem Grund kündigen. § 314 BGB wäre hier die Grundlage, wobei regelmäßig zwischen den Vertragsparteien eine unterschiedliche Interpretation des Zumutbaren vorliegt.

Grüße