Fitnessstudio vorzeitig kündigen wg Umzug

Hallo liebe com.unity,

ist es zulässig, dass ein fitness studio seine vertragsgestaltung so vornimmt, dass eine vorab 1xzahlung bei vorzeitiger kündigung zu keiner rückerstattung führt. konkret heißt das für ein mitglied, welches mtl zahlt, dass bei gründen wie krankheit oder umzug eine vorzeitige vertragsauflösung möglich ist, bei einmalzahlungen nicht.

wie steht ihr dazu?
lieben dank

Guten morgen,

was steht denn im Vertrag dazu?

Gruss highQ

Hallo liebe com.unity,

ist es zulässig, dass ein fitness studio seine
vertragsgestaltung so vornimmt, dass eine vorab 1xzahlung bei
vorzeitiger kündigung zu keiner rückerstattung führt.

da würde sich die Verbraucherberatung wieder aufregen, natürlich können die dies so vertraglich gestalten, wenn niemand dagegen etwas unternimmt, aber diese Vertragsgestaltung schränkt die Verbraucherrechte einseitig ein und dürften damit nichtig sein.
Da gibt es einige BGH-Entscheidungen.

konkret

heißt das für ein mitglied, welches mtl zahlt, dass bei
gründen wie krankheit

nicht jede nachgewiesene Krankheit führt zur Vertragsaufhebung, insbesondere dann nicht, wenn die „Krankheit“ schon vor dem Vertrag mit dem FS bekannt war,…

oder umzug
Umzug in eine andere Stadt ist ein „außergewöhnlicher Kü-Grund“, aber nicht Umzug innerhalb der Stadt; zudem, wenn in der „neuen Stadt“ das FS auch eine Filiale hat, können Sie sich ja dort dann Fit halten,…

eine vorzeitige

vertragsauflösung möglich ist, bei einmalzahlungen nicht.

Wo steht das, außer in Ihrem Vertrag?

wie steht ihr dazu?

lieben dank