Fitnesstudio, außerord.Kündigung&Erstattung Gebühr

Hallo alle zusammen,

habe folgendes Problem.

Habe einen Fitnessstudiovertrag abgeschlossen mit meinem Schatzi zusammen abgeschlossen.
Das FS hatte eine Kinderbetreuung ab dem 3. Lebensmonat.

Heute erfahre ich, dass die Kinderbetreunung ab sofort nur ab dem 1. Lebensjahr gilt und musste mit meiner Tochter wieder nachhause.

Da ich das Angebot nun nicht mehr nutzen kann, möchte ich außerordentlich kündigen.
Der Vertrag wurde am 31. Januar 13 geschlossen.

Nun zu meiner Frage:
Kann ich überhaupt außerordentlich kündigen und wenn ja, dann auch die Verwaltungs- und Servicegebühr (Trainer, Ernährungsplan, etc.)in Höhe von 60 und 50 EURO verlangen.
Würde mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.

Liebe Grüße und Danke im voraus.

Kleines 87

Hallo,da kann ich dir nicht weiter helfen:LGWitharos

Die Kinderbetreuung war für dich eine Voraussetzung zum Vertragsabschluss, diese ist nicht mehr gegeben, daher kannst Du auch ausserordentlich kündigen.

Hallo,
ist den Kinderbetreuung für Kids ab 3 Monate Vertragsbestandteil?
Wenn ja, kannst du kündigen wegen Nichteinhaltung vertraglich zugesicherter Leistungen
Hat sich das FS im Vertrag das Recht auf Änderung einzelner Leistungen vorbehalten (z.B. keine Kinderbetreuung bei nicht ausreichender Anzahl von Interessenten)?
Wenn ja, hast Pech gehabt
Viel Glück
LG
Hedi

Hi Kleines 87,

wenn Du beweisen kannst, das die Kinderbetreuung ab 3.LM Vertragsgrundlage wurde, ist m.E. eine außerordentliche Kündigung wg Änderung der Vertragsgrundlage gerechtfertigt. Zudem steht Dir eine Vertragsanfechtung nach §119 BGB wg Irrtums über die vertragswirksamen Leistungen des FS zu, falls das durchgeht, weil jemand bestätigt, das das bisher so war und nicht bereits geändert wurde, steht Dir sogar Schadenersatz zu. In beiden Fällen ist alles erlangte herauszugeben.

Viel Glück!

Ciao Ricco

Tut mir leid, da fühle ich mich nicht kompetent genug.

Friede7

Hi Kleines 87,

vielen Dank für die Anfrage.
Zu meiner eigenen Sicherheit muss ich voranstellen, dass meine Ausführungen meine eigene Meinung darstellen und als solches gesehen werden muss. Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben, da ich kein Anwalt bin. Dennoch werde ich nach bestem Wissen die Frage beantworten und zumindest einen Hinweis geben können…
Nun zur Frage:
Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem Fitness-Studio, der sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt.
Hier wird eine Leistung vom Betreiber des Studios angeboten und auf dieses Angebot sind Sie eingegangen, so dass es zur Unterzeichnung des Vertrages gekommen ist.
Der Umfang der Leistung ist normalerweise im Vertrag geregelt und grundsätzlich wird das auch in den AGB so festgeschrieben sein.
Das bedeutet also, dass Sie prüfen müssen, was im Vertrag vereinbart wurde und was in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen).
Wenn dort die Kinderbetreuung ab einem Alter von 3 Monaten festgeschrieben wurde, dann ist der Vertrag unter den Voraussetzungen zustande gekommen.
Wird diese Vereinbarung nicht eingehalten, dann sollte eine außerordentliche Kündigung durchaus möglich sein.
So wie ich es lese, war im Allgemeinen jedoch bekannt, dass die Betreuung ab dem 3. Monat angeboten wurde und nun gerade erst ohne vertragliche Vereinbarung einseitig geändert wurde.
Zwar müsste der Vertrag und die AGB noch einmal geprüft werden, ob solche Änderungen möglich sind, aber ich sehe da gute Chancen, zu kündigen und auch die Gebühren erstattet zu bekommen.
Gerade nach einer so kurzen Verweildauer von nicht einmal einem Monat im Studio mit einer solch eklatanten Änderung, die es Ihnen unmöglich machen, weiterhin zu trainieren, sollte auch eine Erstattung der Kosten zur Folge haben, zumindest der Verwaltungsgebühr. Die Ernährungsberatung haben Sie ja erhalten. Ich denke, dass diese Kosten wahrscheinlich nicht erstattet werden.
Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal mit dem Inhaber/Geschäftsführer haben sprechen können. Das ist aber der kompetente Ansprechpartner.
Ich würde vorschlagen, dass Sie das Gespräch suchen und Ihre Lage und Ihren Unmut darstellen. Meist ist bei einem vernünftigem Gespräch ja eine einvernehmliche Einigung zu erzielen.
Ich hoffe, ich konnte zumindest ein wenig helfen….

Viele Grüße

eterno

Hallo kleines-87,

wenn die Kinderbetreuung ab 3 Monaten Bestansteil des Vertrages war, dann ja. Denn der Vertrag wird nicht mehr erfüllt.
Du könntest in dem Fall sogar Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

mfG

Hallo, ich denke, wenn es so wie hier vorgetragen wird, dann müßte der Betreiber des FS die Kündigung annehmen.
Zudem sollte aber bedacht werden, ob die Angebot für Kinder ab 3. Monat praktisch Vertragsgrundlage war/ist, denn mit dem Fortfall dieser Sache ist die Geschäftsgrundlage praktisch entfallen.

Eine vernünftige und gute Darstellung gegenüber der Leitung, bitte aber belegbar, nicht mündlich, sollte ausreichen.

Gruß AK

Das kommt auf Ihren Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Wenn die Kinderbetreuung ab 3 Monaten ausdrücklicher Vertragsbestandteil war, dann würde die Änderung des Kinderalters eine einseitige Vertragsänderung durch den Studibetreiber bedeuten, was wiederum Sie zur Kündigung berechtigen würde.
Wenn allerdings nur allgemein von Kinderbetreuung die Rede ist oder Kinderbetreuung gar nicht als verpflichtende Leistung aufgeführt ist, dann dürfte es mit der außerordentlichen Kündigung schwierig werden.

Gleiches gilt für die Servicegebühr. Wenn in den AGB festgelegt ist, dass diese Kosten auch bei Kündigung anfallen, dann ist das rechtens und Sie haben keinen Anspruch. Schließlich sind dem Fitnessstudiobetreiber diese Kosten auch entstanden.

Da insb. die großen Kettenstudios diese rechtlichen Gegebenheiten kennen, dürften die AGBs entsprechend formuliert sein. Gerade Zusatzangebote wie bestimmte Kurse oder Kinderbetreuung werden oft unter Vorbehalt gestellt („Angebot wenn möglich“) und sind damit nicht verbindlicher Vetragsbestandteil.

Wenn Sie grundsätzlich das Fitnesstudio eigentlich nutzen wollen, jedoch nur mit der Kinderbetreuung Probleme haben, würde ich Ihnen raten mit dem Betreiber ein Ruhen des Vertrages oder eine Ermäßigung bis zum 1. Lebensjahr des Kindes auszuhandeln. Das erscheint mir erfolgreicher als die Chance einer außerordentlichen Kündigung.

Man kann alle Verträge außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wenn die Kinderbetreuung im Vertrag steht, sieht es da schon gut aus. Und wenn Kündigung dann alles.

Hallo ich weiss Dir keinen juristischen Rat. Aber falls Du die Angaben betr. Kinderbetreuung ab 3. Monat schriftlich hast, oder einen Zeugen, welcher Dir das Angebot (als Vertagaangebot) bestätigen kann, fordere doch die Vertragserfüllung vom FS. Wenn die das dann ablehnen, hast Du den Kündigungsgrund.

Hallo kleines-87,

natürlich können Sie alle entstandenen Kosten zurück verlangen, Fitnessstudio hat die Vertragsbedienungen verletzt, wenn es tatsächlich schriftlich über die Betreuung des Kindes so festgehalten wurde.
Aber ich habe nicht ganz verstanden, wie Kosten entstehen könnten, wenn die Frau nach Hause ging, sind Sie dann geblieben und haben Sport gemacht?
Teil mit Kosten war für mich nicht ganz verständlich.

In Liebe Licht10

Hallo Kleines,

wenn du dies als Grund angibts stehen deine Chancen sehr gut, da es einer der Gründe war den Vertrag abzuschließen. Du solltest aber auf jeden Fall die AGBs prüfen!

Sry wenig Info.

Toby