Hallo,
mal angenommen Herr A hat mit dem fitnesstudio XY einen zweijährigen Vertrag geschlossen.
Kurz nachdem er den Vertrag geschlossen hat, schließt das Fitnesstudio in seinem Ort. daraufhin schreibt A das Studio an und Kündigt den Vertrag fristlos, da das Studio XY den Vertrag nicht mehr erfüllt.
Das Studio Antwortet A mit dem Verweis, da es sich um eine fitnessstudio Kette handelt, kann nicht gekündigt werden, wenn die Entfernung zum nächsten Studio von XY zumutbar ist.
die Entfernung für A waren vorher ca. 4 KM das Studio lag neben seiner Arbeitsstelle, so das er vor oder nach der Arbeit dort hin gehen konnte. Das nächste Studio von XY liegt ca. 15 - 20 Km entfernt und in der anderen Richtung. A denkt das dies keine zumutbare Entfernung mehr ist. Das Fitnessstudio XY sieht dies aber nicht so.
Leider hat A keine Rechtsschutzversicherung so das sich ein Gang zum Anwalt nicht lohnen würde. Da die Kosten für den Anwalt höher wären als der Beitrag der noch zu Zahlen ist.
Hat A irgendwelche anderen Möglichkeiten zu seinem Recht zu kommen, oder ist er auf die Einsicht des Fitnessstudios angewiesen?
Leider hat A keine Rechtsschutzversicherung so das sich ein
Gang zum Anwalt nicht lohnen würde. Da die Kosten für den
Anwalt höher wären als der Beitrag der noch zu Zahlen ist.
An dieser Stelle immer wieder gern gefragt: Weißt du denn überhaupt, was der Anwalt kosten würde? Es würde mich eher wundern, weil Kenntnisse im Vergütungsrecht doch nun wirklich nicht zur Allgemeinbildung gehören.
Hat A irgendwelche anderen Möglichkeiten zu seinem Recht zu
kommen, oder ist er auf die Einsicht des Fitnessstudios
angewiesen?
Er kann, wenn er sich seiner Sache sicher ist, die Zahlung verweigern. Das Studio wird die Sache dann entweder auf sich beruhen lassen, oder aber es wird den Rechtsweg beschreiten. Im letzteren Fall kann der Kunde sich einen Rechtsanwalt nehmen, der dann nur im Prozess tätigt wird, so dass, wenn der Kunde den Prozess denn gewinnt, das Studio auch die Kosten für den Rechtsanwalt zahlen muss.
Levay
Hallo,
Er kann, wenn er sich seiner Sache sicher ist, die Zahlung
verweigern.
Denkst Du er würde hier fragen, wenn er sich seiner Sache sicher wäre?
*kopfschüttel*
Jasmin
Aber ja doch!
Denn in der Frage wird ganz ausdrücklich nur nach den rechtlichen Möglichkeiten gefragt. Es geht überhaupt nicht darum, *ob* der Kunde im Recht ist, sondern nur darum, wie er sich nun verhalten kann. In der Sache, also materiell-rechtlich, ist er sich offenbar sicher.
*kopfnick*
Levay
materiell-rechtlich, ist er sich offenbar sicher.
*kopfnick*
Levay
Hallo,
Du gehts also im Ernst davon aus, dass der Fragende ein Wissender ist, der dann wiederum eine Frage ins Internetforum stellt, weil sein Rechtswissen nur bis zu einem gewissen Punkt reicht?
Also quasi so ähnlich wie halbschwanger?
Interessante Denkweise 
lachende Grüße
Jasmin
TGIF
Nein, davon gehe ich nicht aus. Wo schreibe ich denn dergleichen?
Levay
Stimmt ja auch. Steht doch deutlich im Ausgangsposting.
Na ja, ich überlasse das letzte Wort jetzt dir.
Levay
Hi, danke für die schnelle Antwort.
A weis das sich nicht lohnen Würde zum Anwalt zu gehen, von anderen Personen, die wegen diesem Vorfall bereits dort waren. Sie hatten allerdings eine entsprechende Versicherung.
lg
nasim
Nur keine Aufregung 
A ist sich sicher, weis aber nicht genau Bescheid wie er vorgehen sollte.
lg
nasim