Fitnessvertrag gültig trotz fehlenden Sprachkenntnissen?

Das Fitnessunternehmen McFit hat ab 2015 hunderte von Verträgen von Flüchtlingen unterschreiben lassen, die weder der deutschen Sprache mächtig waren, noch darüber belehrt wurden, dass sich diese Verträge automatisch um ein Jahr verlängern.

Einer meiner Schützlinge ist vom Amt 35 km verlegt worden und hat zusätzlich einen Platz in einer Schule und im Sprachkurs bekommen, die es erforderlich machen, täglich 100 km durch die Gegend zu fahren. Da sie Schule abends nach 8 endet und er schon um 6 aufstehen muss, ist weiterer Sport unmöglich aufgrund der Entfernungen.

Ich habe bereits vor 2 Jahren in seinem Namen an McFit geschrieben und versucht, aufgrund nicht erfolgter Aufklärung den Vertrag zu annullieren bzw. alternativ zu kündigen.

Doch sie schicken ständig neue Mahnungen und Drohungen.

Was kann man tun?
Ist der Vertrag überhaupt gültig? Es handelt sich doch hier einwandfrei um Nepp. Und bei Umzug müsste es auch eine entsprechende Klausel geben.
Wer kann helfen?

Dank im Voraus!

Wieso?

Warum hast du dann nicht gekündigt? Die Kündigung sollte doch jeweils zum Ende eines Jahres möglich sein.

Klingt für mich wie einer der branchenüblichen Verträge. Die nutzen häufig die Unbedarftheit der Vertragspartner etwas aus, sind aber deswegen nicht automatisch nichtig.

Vertrag fristgerecht kündigen.

Wenn sich diese Verträge automatisch verlängern, wird das doch sicherlich genau so in den Verträgen stehen. Auch wenn Du das anders zu sehen scheinst: es ist nicht Aufgabe des Vertragspartners, sicherzustellen, daß der andere Vertragspartner den Vertrag versteht. Vielmehr trägt jeder Vertragspartner selbst die Verantwortung dafür, sich Kenntnis über den Inhalt des Vertrages zu verschaffen - und wenn er jemanden fragt, der sich damit auskennt - oder auf die Unterzeichnung zu verzichten.

Es gibt im BGB eine Klausel, die eine außerordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen zuläßt, wenn deren Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Nur dürfte ein solcher Fall nicht vorliegen, wenn der Kunde immer noch ums Eck wohnt. Daß er anderweitig stundenlang in der Gegend herumgurkt und dann abends zu schlapp ist, um zu trainieren, ist nicht das Problem des Fitnessstudios. Anders sähe es aus, wenn der Kunde berufs- oder anderweitig bedingt seinen Wohnsitz um 100 km verlagert. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall.

Kurz gesagt: ordentlich kündigen, die Beiträge bis zum Vertragsende zähneknirschend bezahlen und beim nächsten mal lesen, was man unterschreibt.

Gruß
C.