Hallo zusammen,
Person A schließt 01.05.2003 einen Fitnessvertrag ab. Im Vertrag steht eine Laufzeit von 18 Monaten und der Zusatz, dass sich diese Laufzeit jeweils um die genannten 18 Monate verlängert.
Jetzt will Person A den Vertrag kündigen. Rechnet
Person A die 18 Monate bis 2012 auf so ist eine Kündigung frühestens zum 01.12.2012 möglich.
Eine automatische Vertragsverlängerung von mehr als einem Jahr ist unzulässig (Verstoß gegen § 309 Nr. 9 b BGB).
Person A rechnet 01.05.2003 + 18 Monate + n mal 12 Monate und kommt so auf den 01.06.2012 als Kündigungszeitpunkt.
Welche Möglichkeiten hat Person A, wenn die Kündigung zum 01.12. und nicht 01.06 bestätigt wird?
Vielen Dank vorab!
S.