Fitnessvertrag/Verlängerung/Tarifwechsel

Hallo ihr Lieben,
nehmen wir mal folgendes an:
Eine Dame geht zum Tag der offenen Tür in ein Fitnessstudio. Sie unterschreibt einen Vertrag über 24 Monate für 15,90 EUR die Woche. In diesem Wochenbeitrag sind alle möglichen Zusätze wie z.B. squash, Sauna, Solarium unw. enthalten. Die Frau vom Fitnessstudio warb mit 3 Monaten kostenloser Mitgliedschaft. Deswegen wäre Dame ja blöd, wenn Sie nicht das volle Paket zu 15,90 nehmen würde, denn schließlich könnte man jederzeit die wöchentliche Gebühr anpassen und die Zusätze die man nicht mehr haben will ausschließen und somit auch weniger bezahlen. Nach 6 Monaten merkt die Dame, dass sie die ganzen Leistungen zu 15,90 garnicht mehr nutzt. Sie geht ins Fitnessstudio und will den Wochenbeitrag anpassen. Aber ne ne, das will das Studio schriftlich festhalten und die Vertragsdauer somit verlängern, bzw. es wird ab Zeitpunkt der Änderung ein neuer Vertrag geschlossen.

Darauf wurde die Dame bei Abschluss nicht hingewiesen, es hieße, das sei jederzeit möglich. AGB hat Sie bei Vertragsabschluss nicht erhalten.

Kann Sie aufgrund dieser Voraussetzung vorzeitig den 24 Monatsvertrag kündigen? Oder kann sie zumindest für die Restlaufzeit den Beitrag runterschrauben?

Hi,

Darauf wurde die Dame bei Abschluss nicht hingewiesen, es
hieße, das sei jederzeit möglich. AGB hat Sie bei
Vertragsabschluss nicht erhalten.

Manchmal stehen die AGB’s direkt auf der Rückseite des Vertrages. Ist das hier der Fall?

Kann Sie aufgrund dieser Voraussetzung vorzeitig den 24
Monatsvertrag kündigen? Oder kann sie zumindest für die
Restlaufzeit den Beitrag runterschrauben?

Kündigen wahrscheinlich nicht. Wenn dann wäre Anfechten nach §123 BGB möglich.

Grüße

Nein, auf der Rückseite stehen nur Sachen wie z.B. Informationen zur Rückenschule - wann die Krankenversicherung diese Kosten übernehmen würde usw…

Hallo,

Nein, auf der Rückseite stehen nur Sachen wie z.B.

dann steht da abedr vermutlich auch nicht drauf, dass man den Vertrag jederzeit ohne irgendwelche Bedingungen verändern kann, oder?

Man kann ihn ja ändern - indem man einen neuen (mit entsprechender neuer Mindestlaufzeit) abschließt. Insofern hat die Dame am Tag der offenen Tür doch die Wahrheit gesagt. Wobei ohnehin fraglich wäre, ob man beweisen könnte, was da alles nebenher ver- und abgesprochen wurde. Im Vertrag steht es ja halt nicht so drin. Den hat man aber unterschrieben. Und muss ihn nun auch einhalten.
Gruß
loderunner (ianal)

Beweisen könnte ich diese Absprachen bzw. getroffenen Aussagen! Damals war ein Freund der Dame mit dabei und zwei Arbeitskollegen haben dort nun auch einen Vertrag unterschrieben und genau das gleich gesagt bekommen…nur eben ohne den Hinweis auf die Vertragsverlängerung.
Das ist doch schön Täuschung