Ich möchte in einen Fitneßstudio im Süden Berlins einen Jahresvertrag abschließen. Allerdings rechne ich damit, etwa in einem halben Jahr umzuziehen und zwar ziemlich weit weg (über 12 km Luftlinie), in den Norden Berlins.
Nun ist die Frage, könnte ich unter diesen Umständen den Vertrag vorher kündigen. Die Trainerin die ich im Studio befragt habe behauptete, dies ginge nicht. Ich weiß aber, daß Urteile dahingehend existieren.
Nun also nochmal die Frage: Könnte ich den Vertrag abschließen und bei Umzug kündigen?
Bitte keine „ich glaube…“ Antworten o.ä. - das hilft mir nicht weiter-, sondern genaue Auskünfte am besten unter Angabe des Akz., so daß ich mir das Urteil besorgen kann.
Vielen Dank,
M.
im Archiv nachsehen…
denn die Frage gabs schon öfters…
Bernd
Diese Frage gabs noch nich nur iZm Gesundh.OT
ot
Der BGH hat in mehrfacher Hinsicht entschieden!
Hi Mike,
also, bei der Entscheidung des BGH ging es damals um das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung, wenn man die Dienste des Fitneßstudios längerfristig bzw. überhaupt nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Die Möglichkeiten waren damals
a) dauerhafte Krankheit
b) Umzug in eine andere Stadt/einen anderen Ortsteil
c) Einberufung zum Bund
d) Schwangerschaft
Die BGH-Richter stellten fest, daß eine Klausel, wonach eine Kündigung aus diesen Gründen ausgeschlossen sei, unwirksam ist, da sie den Kunden gem. § 9 AGBG unverhältnismäßig benachteiligt.
Im Klartext: Du hast im Fall eines Umzugs ein außerordentliches Kündigungsrecht. GANZ WICHTIG!!!
Du MUSST innerhalb von 14 Tagen, nachdem Dir der Umstand, der Dir die Fortführung des Vertrages unmöglich macht, bekannt geworden ist, kündigen!!!
Brauchst Du die Aktenzeichen?
So long
Tessa
Hi Mike,
also, bei der Entscheidung des BGH ging es damals um das Recht
zu einer außerordentlichen Kündigung, wenn man die Dienste des
Fitneßstudios längerfristig bzw. überhaupt nicht mehr in
Anspruch nehmen kann. Die Möglichkeiten waren damals
a) dauerhafte Krankheit
b) Umzug in eine andere Stadt/einen anderen Ortsteil
c) Einberufung zum Bund
d) Schwangerschaft
Die BGH-Richter stellten fest, daß eine Klausel, wonach eine
Kündigung aus diesen Gründen ausgeschlossen sei, unwirksam
ist, da sie den Kunden gem. § 9 AGBG unverhältnismäßig
benachteiligt.
Im Klartext: Du hast im Fall eines Umzugs ein
außerordentliches Kündigungsrecht. GANZ WICHTIG!!!
Du MUSST innerhalb von 14 Tagen, nachdem Dir der Umstand,
der Dir die Fortführung des Vertrages unmöglich macht, bekannt
geworden ist, kündigen!!!
Und was heißt daß, nachdem mir der Umstand bekannt geworden ist?
Ist das ausgelegt?
Eigentlich weiß ich ja jetz schon, daß ich umziehen will(in etwa 6 Monaten) - allerdings noch nicht ganz sicher (75%) und auch keine konkrete Wohnung nicht mal genau den Bezirk.
Bloß ich will bis dahin weitertrainieren - mein Studio hat zugemacht…
Also 14 Tage nach Abschluß eines Mietvertrages oder erst nach der Ummeldung?
Brauchst Du die Aktenzeichen?
Das wäre nett, ich besorg mir ne kopie des Urteils und wenn ich denen vorzeitig ne Kündigung schicke lege ich das bei. Die Zahlung stelle ich dann ein - nehme nicht an, daß sie es dann auf eine Klage ankommen lassen…
Danke soweit,
M.