'fixe' lieferung nicht da

hallo,

folgendes problem und ich hoffe einer von euch kennt einen rechtsfall dazu. eine schrankwand sollte durch das möbelhaus zu einem fixen termin geliefert werden, wurde allerdings woandershin geliefert. kundin hat sich extra urlaub genommen und müßte sich theoretisch nochmal urlaub nehmen um die lieferung entgegen zu nehmen. kann man da irgendwas machen bzgl. des preises oder was anderes? es kann doch wohl nicht sein, daß die einfach „richtig“ liefern und das wars? wenigstens für den „unützen“ tag urlaub sollte doch was drin sein.

gruß
robert

Hallo Robert,

Anhand deiner Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass das Möbelhaus die Anlieferung verpatzt hat und damit daran ein Verschulden trägt. Dann würde ich auch den Preis herunterhandeln mit folgender Begründung: Der Kundin ist ein Schaden entstanden (1 Tag bezahlter Urlaub futsch), den das Möbelhaus zu vertreten hat. Anspruchsgrundlage ist die bei Juristen so beliebte „positive Vertragsverletzung“ (pVV), d.h.: Der Vertrag, nämlich der Kauf mit der (verspäteten) Anlieferung ist ja erfüllt, deshalb „positiv“, gleichwohl hat der Verkäufer die Pflicht, an dem vereinbarten Tag bei der Kundin anzuliefern, nicht eingehalten und somit eine Vertragspflicht verletzt, die ursächlich für den Schaden ist.

Trage das mal dem Möbelhaus vor und schreibe uns später, was aus dem Fall geworden ist.
Gruß, bebro

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