Fixierung - was ist davon zu halten?

Ich besuche eine Verwandte, die nicht mehr alleine wohnen konnte und jetzt im Pflegeheim ist. Sie kam in der Wohnung nicht mehr zurecht, kann kaum mehr laufen und brauchte nach einem Krankenhausaufenthalt unbedingt mehr Hilfe.
Sie tut sich etwas schwer, sich dort zurecht zu finden und ich will ihr helfen, so gut es geht.
Was mich in dem Heim sehr stört und so habe ich es noch nirgends gesehen.
Es gibt dort einen Aufenthaltsbereich mit Fernseher, wo sich tagsüber viele aufhalten. Dort sind auch 2 Frauen, die in ihrem Stuhl festgeschnallt sind. Eine Frau streckt immer die Hände einem entgegen und bittet darum, sie freizumachen.
Ich habe gefragt, warum sie denn festgeschnallt sind und bekam zur Antwort, dass sie immer weglaufen wollen und schon öfter gefallen sind.
Mich depremiert diese Fixierung und ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll. Geht das denn nicht anders?
Petra

Mich depremiert diese Fixierung und ich weiß nicht so recht,
was ich davon halten soll. Geht das denn nicht anders?

Tja, was soll man machen…was hat die Frau davon, wenn sie z.B. ausbüchst und sich dabei verirrt, stürzt…nicht immer kann ein Auge auf jeden Patient geworfen werden.

Nichtsdestotrotz ist Fixierung das letzte Mittel, schließlich müssen da einige Bedingungen gegeben sein, damit es nicht den Strafbestand der Freiheitsberaubung erfüllt.

Hallo Petra,

ich kann Deine Bedenken verstehen, nur manchmal ist es leider nicht zu vermeiden einen Patienten zu fixieren. Allerdings muß dafür eine richterliche Genehmigung vorhanden sein. Diese Genehmigung können die Angehörigen oder die betreffende Pflegekraft (Tochter, Sohn, Enkel, ggf. Heim falls keine Angehören) beim Gericht stellen.

Ist eine solche richterliche Genehmigung nicht vorhanden, stellt das fixieren den Tatbestand der Freiheitsberaubung dar und ist strafbar.
Ich glaube Dir sofort, dass das kein schöner Anblick ist, aber wie gesagt manchmal notwendig. Allerdings muß ich auch sagen, das ich noch nie gehört habe, wie jemand an seinem Stuhl festgebunden war. Im Bett ja, in einem Pflegerollstuhl (bei entsprechender Behinderung) ja. Man düfte ja theoretisch noch nicht mal ohne richterliche Genehmigung das Bettgitter von Oma hochmachen, damit sie nachts nicht aus dem Bett fällt.

Das ist das was ich Dir aus meinen Kenntnissen beisteuern kann. Manchmal gibt es vielleicht wirklich keine andere Lösung. Das Pflegepersonal kann ja auch nicht den ganzen Tag hinter den Leuten herrennen. Ich denke auch nicht, dass sie den ganzen Tag an ihrem Stuhl fixiert sind :wink:

Lieben Gruß
Angie

Bettgitter
Guten Abend Angie,

ein Bettgitter bei einem mobilen Patienten anzubringen ist Freiheitsberaubung und bedarf seiner Genehmigung oder die seines Betreuers.
Ein Bettgitter bei gehunfähigen Kranken anzubringen ist keine Freiheitsberaubung, sondern dient zu seinem eigenen Schutz, damit er durch einen Sturz aus seinem Bett sich nicht verletzt.

So ist es mir vom Pflegepersonal erklärt worden, als wir einen Verwandten im Krankenhaus besuchten.

Gruß von der
kleinen Göre

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Guten Abend Angie,

ein Bettgitter bei einem mobilen Patienten anzubringen ist
Freiheitsberaubung und bedarf seiner Genehmigung oder die
seines Betreuers.
Ein Bettgitter bei gehunfähigen Kranken anzubringen ist keine
Freiheitsberaubung, sondern dient zu seinem eigenen Schutz,
damit er durch einen Sturz aus seinem Bett sich nicht
verletzt.

So ist es mir vom Pflegepersonal erklärt worden, als wir einen
Verwandten im Krankenhaus besuchten.

Gruß von der
kleinen Göre

Hallo kleine Göre,

ich habe meine Kenntnisse auch aus diesem Bereich. Ich habe jahrelang im Reha- und Medizintechnik bereich gearbeitet. Sprich ich war in einem Sanitätshaus tätig und hatte täglich damit zu tun. Bei „mobilen“ Menschen, die geistig verwirrt sind und somit ihre Einwilligung nicht mehr geben können, ist dann wie du schon sagtest die Einwilligung des Betreuers notwendig.

Kurzzeitig ist das einsetzen von Bettgittern auch ok und auch erlaubt. Aber soweit mich eine damalige Kundin von mir informierte, die das Thema mit Ihrer Mutter durchmachte, durfte sie auch als Betreuerin das Bettgitter ohne richterliche Genehmigung nicht ständig einsetzen. Die Mutter war körperlich relativ fit und wollte immer „ausbüchsen“, auch nachts, nur geistig war sie leider völlig verwirrt. Für den ständigen Einsatz des Bettgitters in der Nacht war eine richterliche Genehmigung notwendig.

Kann natürlich sein, dass das mittlerweile evtl. etwas gelockert wurde per Gesetz. Das ist mein Stand der Dinge, aber ich lasse mich gern korrigieren :smile: man lernt ja nie aus :smile:

Danke dass du mich auf meinen eventuellen Fehler hingewiesen hast. Evtl. steht so eine Entscheidung nämlich bei uns auch bald ins Haus im Bezug auf meine Oma „Demenz“ und körperlich relativ fit *seufz* ich werd mich da nochmal bei der Krankenkasse schlau machen :smile:

Danke Dir und Lieben Gruß
Angie

Tja, was soll man machen…was hat die Frau davon, wenn sie
z.B. ausbüchst und sich dabei verirrt, stürzt…nicht immer
kann ein Auge auf jeden Patient geworfen werden.

Doch, bei diesen horrenden Preisen für einen Pflegeplatz würde ich genau das erwarten: Dass sie nicht „ausbüchsen“ kann. Es sollte mindestens eine Pflegeperson in der Nähe sein, um das zu verhindern. Stürzen kann kein Argument sein, da müsste ja jeder über 65 „fixiert“ werden.
Mein Mann ist dement, ich wäre niiieeeee auf die Idee gekommen, ihn festzubinden.
Für mich auch ein schockierendes Erlebnis:
Mein Mann kam ins Krankenhaus, beim ersten Besuch war ein Pfleger bei ihm, der irgendwie an seinem Schlafanzug rumzupfte. Mein Mann hob die Hand um ihn abzuwehren. Er war gerade operiert und hatte bestimmt keine Kraft zu schlagen (was auch nicht in seiner Natur lag). Der Pfleger glaubte das aber, schlug leicht auf seine Hand und sagte: Lassen Sie das, sonst muss ich Sie fixieren. Aus diesem Grund machte ich Kontrollbesuche, auch Nachts, er wurde jedoch nicht festgebunden. Ich hätte aber ganz schön Terror gemacht.
Ich finde das „Fixieren“ überhaupt nicht in Ordnung und würde eine mir vertraute (oder anvertraute) Person nie in ein solches Pflegeheim geben.

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Hallo,

wo wir beim Thema sind…

Weiß jemand, ob in einem Krankenhaus andere Regelungen herrschen wie in einem Pflegeheim?
Mein Opa (geistig verwirrt durch Hirntumor) wollte auch immer aufstehen und stürzte. Er wurde auch fixiert, was mich entsetzte. Eine richterliche Erlaubnis gab es sicher nicht - es hat sich niemand darum gekümmert und ich durfte mich nicht einmischen.

Gruß
Tato

Hallo, Tato!

Weiß jemand, ob in einem Krankenhaus andere Regelungen
herrschen wie in einem Pflegeheim?

Nein, die gesetzlichen Regelungen sind dieselben.

Aber die Voraussetzungen im Krankenhaus sind wohl etwas anders gelagert. (Eine gewisse Vorsorge/Fürsorge, damit der Patient wieder gesund wird.)

Im Zweifelsfall lässt man das von einem Richter beim Vormundschaftsgericht (im Amtsgericht des Wohnortes bzw. augenblicklichen Aufenthaltsortes) entscheiden und bestellt einen (gesetzl.) Betreuer. Das Verfahren kann durchaus auch von einem Arzt beauftragt werden, wenn dieser sich bspw. gegen einen Verdacht auf Freiheitsberaubung absichern möchte.

Mein Opa (geistig verwirrt durch Hirntumor) wollte auch immer
aufstehen und stürzte. Er wurde auch fixiert, was mich
entsetzte. Eine richterliche Erlaubnis gab es sicher nicht -
es hat sich niemand darum gekümmert und ich durfte mich nicht
einmischen.

Wenn Du Dich als (mit)verantwortlich gesehen hast, was hat Dich dann daran gehindert, Dich „einzumischen“? (Doch wohl nur Unkenntnis bzw. Unwissenheit in der Sache.)

Es gibt übrigens die Möglichkeit der sog. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und das Patiententestament, also drei Schriftstücke, mit denen wer das Wesentliche für den Fall der Fälle im voraus regeln kann… Wenn’s Dich interessiert…

HTH, CU DannyFox64

Hallo,

Wenn Du Dich als (mit)verantwortlich gesehen hast, was hat
Dich dann daran gehindert, Dich „einzumischen“? (Doch wohl nur
Unkenntnis bzw. Unwissenheit in der Sache.)

Ich war nicht (mit)verantwortlich - da gab es zwei andere Familienmitglieder, die sich in den Vordergrund gespielt haben… Ich habe schon bezüglich anderer Dingen gekämpft und bin leider auf Missachtung gestoßen. Die Tatsache, dass Fixierung eine Freiheitsberaubung darstellt, wusste ich schon. Ich fühlte mich nach diversen fehlgeschlagenen Versuchen, meinem Opa zu helfen, nur hilflos.
Das ist aber eine längere Geschichte, die hier nicht hergehört…

Es gibt übrigens die Möglichkeit der sog. Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und das Patiententestament, also drei
Schriftstücke, mit denen wer das Wesentliche für den Fall der
Fälle im voraus regeln kann… Wenn’s Dich interessiert…

Das weiß ich. Ich habe meine Mutter betreut und die alleinige Verantwortung gehabt - da gab es natürlich die entsprechenden Schriftstücke. Ich habe hier alles menschenmögliche getan.

Gruß
Tato

1 Like

Hallo, Tato!

Ich war nicht (mit)verantwortlich - da gab es zwei andere
Familienmitglieder, die sich in den Vordergrund gespielt
haben… […] Ich fühlte mich nach diversen fehlgeschlagenen
Versuchen, meinem Opa zu helfen, nur hilflos.
Das ist aber eine längere Geschichte, die hier nicht
hergehört…

Dann musst Du das so stehen lassen, mit Respekt und Achtung. - Es ist halt so, dass „die Alten“ nicht auf (ihre) Kinder (Nichten usw.) hören, egal wie alt die sind. Genauso wie der Prophet im Heimatort nix taugt. (Auch wenn’s schwierig ist oder einem schwer fällt.)

[…] Ich habe meine Mutter betreut […] habe hier alles
menschenmögliche getan.

Ja, das ist auch gut so. Und es freut mich für Dich!

Gruß & alles Gute und Liebe!
DannyFox64 :wink: